Rücktritt vom Kaufvertrag auch bei kleinen Mängeln möglich

Kleinere Mängel sind normalerweise kein Grund von einem Kaufvertrag zurückzutreten. Außer, sie ergeben in der Summe doch eine erhebliche Mangelhaftigkeit des Produkts.

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Von
  • Marzena Sicking

Kleinere Mängel berechtigen noch nicht zum Rücktritt von einem Vertrag. Außer, es sind so viele, dass in der Summe das Produkt doch als sehr mangelhaft erscheint. Das muss sich der Kunde nämlich nicht bieten lassen, wie das Amtsgericht München in einem aktuellen Urteil bestätigt hat (vom 7.2.2013, Az.: 275 C 30434/12).

Geklagt hatte ein Verbraucher, der Im Juni 2010 bei einem Händler eine Aluminium-Haustür bestellt hatte. Diese wurde im September 2010 montiert und mit 5.485,90 Euro abgerechnet. Der Käufer zahlte aber nur die Hälfte des Preises, 2.742,95 Euro, weil er bei einer Überprüfung einige Mängel festgestellt hatte. Die monierte er bei dem Hersteller, doch dieser lehnte eine Nachbesserung ab.

Daraufhin ließ der Käufer einen Gutachter kommen, der mehrere Mängel beim Einbau und auch beim Produkt selbst bestätigte. Nun wollte der Kunde keine Nachbesserung mehr, sondern sein Geld wieder: Er trat vom Werkvertrag zurück. Doch der Hersteller weigerte sich, das Geld zu erstatten. Seine Begründung: Die einzelnen Mängel seinen nicht wesentlich, teilweise nur optisch und würden daher nicht zum Rücktritt berechtigen.

Das sahen die Richter am Amtsgericht München aber anders. Der Kläger sei sehr wohl zum Rücktritt vom Werkvertrag berechtigt gewesen und ihm stehe auch die Rückzahlung des bereits gezahlten Werklohns zu. Zwar seien die Mängel im Einzelnen nicht, aber zusammengenommen betrachtet doch, von nicht unerheblicher Natur. Auch sei das Produkt keinesfalls frei von Sachmängeln.

Wie die Richterin erklärte, dürfe von einem erheblichen Mangel ausgegangen werden, wenn die Kosten der Beseitigung zehn Prozent oder mehr des Preises ausmachen würden. Das war in diesem Fall gegeben: der Gutachter schätzte, dass die Kosten in der Summe fast ein Fünftel des Preises ausmachen würden. Somit war auch aus wirtschaftlicher Sicht ein nicht unerheblicher Mangel vorhanden. (map)
(masi)