Datenschützer warnen vor Grundgesetzänderung für Online-Durchsuchung

Der Bundesdatenschutzbeauftragte fürchtet eine Ausweitung der heimlichen Online-Durchsuchung über das Vorgehen gegen Terrorverdächtige hinaus.

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  • dpa

Die Datenschützer von Bund und Ländern haben vor heimlichen Online-Durchsuchungen gewarnt und ein Vorgehen mit Bedacht angemahnt. Zunächst müsse die Entscheidung der Verfassungsrichter über das Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen abgewartet werden, das dem Geheimdienst heimliche Online-Durchsuchungen gestattet, sagte auf einer Konferenz der Datenschützer in Thüringen der dortige Landesbeauftragte Harald Stauch. "Es ist eine Frage der Achtung vor dem Bundesverfassungsgericht, dass man nicht kurz vor dessen Entscheidung noch ein Gesetz durchpeitscht, das derart umstritten ist." Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) plädiert dafür, den Sicherheitsbehörden rasch die Möglichkeit zu geben, private Computer von Terrorverdächtigen heimlich über das Internet zu durchsuchen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar lehnte eine Verfassungsänderung für die Online-Fahndung ab. "Ich warne davor, das Grundgesetz anzutasten, um eine Maßnahme durchzusetzen, auf die man bisher verzichten konnte", sagte er der Thüringer Allgemeinen. Er fürchte, dass es zu einer Ausweitung dieser Methode über das Vorgehen gegen Terrorverdächtige hinaus komme und auch die Polizeibehörden davon Gebrauch machen wollten – "und zwar nicht nur zur Terrorbekämpfung". Ähnlich sei es beim Verfahren zum Kontenabruf gewesen, das ursprünglich habe helfen sollen, Geldströme von Terroristen aufzudecken. "Heute haben jedes Finanzamt und die Sozialbehörden Zugriff auf diese Daten. Ohne die Begründung Terrorbekämpfung wäre diese Abfragemöglichkeit aber überhaupt nicht durchsetzbar gewesen."

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(dpa) / (jk)