Neuer Webstandard für Barrierefreiheit WCAG 2.0 verabschiedet

Nach neuneinhalb Jahren und langen Auseinandersetzungen liegt nun eine Neufassung der Richtlinien für die Zugänglichkeit von Websites vor, die praktisch überprüfbar und zugleich weniger von konkreten Techniken abhängig sein soll.

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Von
  • Herbert Braun

Gestern hat die Web Accessibility Initiative (WAI) im World Wide Web Consortium (W3C) Version 2.0 der Richtlinien für die Zugänglichkeit zu Webseiten verabschiedet. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) waren erstmals 1999 in Version 1 als W3C-Empfehlung verabschiedet worden und galten unter Experten bereits damals als veraltet, da sie nicht auf aktuelle Tendenzen und technische Entwicklungen im Webdesign eingingen.

Dennoch gingen die Richtlinien weltweit in viele Gesetze ein, die die Zugänglichkeit zu Webangeboten regulierten – in Deutschland beispielsweise in die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV), an der sich Bundesbehörden orientieren müssen.

Version zwei der Richtlinien abstrahiert stärker von den HTML-Grundlagen und sieht auch die Möglichkeit zu barrierefreiem Einsatz von Techniken wie JavaScript oder Flash vor (hier ein Überblick über die Grundideen). Statt der starren Prüfsiegel ("A", "AA" und "AAA") stellen die WCAG 2 Muss- und Soll-Forderungen an eine barrierefreie Website auf. Dabei sollen sich die Webdesigner an den vier Prinzipien "Perceivable, Operable, Understandable, Robust" orientieren (wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust), die in zwölf Richtlinien näher beschrieben sind; zahlreiche Unterpunkte regeln die Details. Alle diese Punkte sollen konkret überprüfbar sein.

Die Entstehung von WCAG 2.0 war von teilweise heftigen Auseinandersetzungen begleitet gewesen, die sich an der praktischen Durchführbarkeit entzündet hatten. Diese Streitigkeiten gehören offenbar der Vergangenheit an, haben aber den Prozess W3C-typisch auf neuneinhalb Jahre in die Länge gezogen. (heb)