Niedersachsens Innenminister fordert Filterprogramme gegen Kinderpornos

Niedersachsen Innenminister Uwe Schünemann will Internet-Nutzer vertraglich verpflichten, eine Filter-Software zu installieren, die den Zugang zu Kinderpornografie verhindern soll.

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Von
  • Axel Kossel

Nach Meinung von Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) sollen Internet-Provider künftig ihre Kunden vertraglich dazu verpflichten, eine Filter-Software zu installieren, die den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten blockiert. Er werde die rund 75 Provider in Niedersachsen, die Endkunden versorgen, schriftlich dazu auffordern, die Filterpflicht in neue Verträge aufzunehmen und bestehende entsprechend zu ändern. Die Provider sollen dann erkennen können, ob die Filtersoftware beim Kunden aktiv ist, und diesem andernfalls den Zugang zum Internet verwehren.

Im zweiten Schritt will Schünemann den Bund auffordern, entsprechende Änderungen im Telemediengesetz zu prüfen, um die Installation der Filtersoftware bundesweit vorzuschreiben. Die Selbstverpflichtung für die Installation einer Software sei schneller umzusetzen als andere derzeit diskutierte Möglichkeiten wie etwa der Sperrung auf IP- oder DNS-Ebene. Schließlich soll dann auch noch Filtersoftware auf den Internet-Austauschknoten installiert werden.

"Mit dieser Selbstverpflichtung wird bereits beim Internet-Kunden die Möglichkeit zum Zugriff auf kinderpornografisches Material unterbunden", sagte Schünemann. "Das ist deutlich besser, als wenn die Sicherheitsbehörden mühevoll jeden Verstoß gegen Kinderpornografie aufspüren und verfolgen sowie die Sperrung jeder kinderpornografischen Seite erreichen müssen." Keine Aussage machte der Minister zur Kontrolle der Filterhersteller, die den Ermittlungsbehörden ihre mühsame Arbeit abnehmen sowie das Beantragen richterlicher Beschlüsse ersparen sollen und die etwa durch einen Fehler alle privaten Nutzer in Deutschland von weiten Teilen des Internet abschneiden könnten.

Schünemann räumte ein, dass es keinen hundertprozentigen Schutz gebe. Mit der Filterpflicht würde aber zumindest die Mehrzahl der deutschen Nutzer an einem Zugriff auf kinderpornografische Internet-Seiten gehindert. Es ist jedoch sehr fraglich, ob die Mehrheit der Internetnutzer überhaupt ein Interesse daran hat. In Niedersachsen waren 2003 insgesamt 462 Straftaten im Zusammenhang mit Herstellung, Verbreitung oder Besitz von Kinderpornografie bekannt geworden. Seit 2006 gibt es beim LKA Niedersachsen eine Einheit "anlassunabhängige Recherche im Datennetz" und 2007 wurden 1154 Fälle bekannt. Dabei stellen Computer mit Internet-Verbindung das wichtigste Tatmittel dar, sagte Schünemann.

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