NRW-Landtag verzichtet auf Google Analytics

Der Düsseldorfer Landtag lässt künftig nicht mehr die Besuche auf seiner Website mit Hilfe des Suchmaschinenprimus analysieren. Damit hält er sich nun in dieser Hinsicht an seine eigenen Gesetze.

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Von
  • Joachim Jakobs

Der Landtag Nordrhein-Westfalens (NRW) will künftig seine Webseitenbesuche nicht mehr vom Suchmaschinenprimus analysieren lassen und sich "umgehend von Google Analytics trennen". Das teilte ein Sprecher des Landtags heise online heute mit. Bislang wurden die Besucher von landtag.nrw.de mit Hilfe des Google-Dienstes ausgewertet, hatte die Düsseldorfer Xamit Bewertungsgesellschaft herausgefunden. Das ging auch aus dem Impressum der Landtags-Website unter Punkt 7 "Statistische Auswertungen" hervor. Dieser Punkt ist mittlerweile ersatzlos gestrichen worden.

Dem Impressum war zu entnehmen, dass die Daten in die USA übertragen und dort ausgewertet wurden. Nach Paragraph 17 des vom Landtag im Mai 2000 verabschiedeten Datenschutzgesetzes ist aber die Übermittlung an Stellen außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union nur zulässig, wenn dort "ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist. Vor der Entscheidung über die Angemessenheit des Datenschutzniveaus ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz zu hören." Bettina Gayk, Pressereferentin des Landes-Datenschutzbeauftragten NRW, hatte moniert, dass die Auswertung mit Hilfe von Google datenschutzrechtlich "nicht zulässig" gewesen sei.

Auch andere Webseitenbetreiber gehen wenig sensibel mit dem Datenschutz um: Nach Erkenntnis des "Xamit Datenschutz Barometer 2008" "verstoßen 45 von 100 Webseiten gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder weisen sonstige Indikatoren für ein mangelhaftes Schutzniveau auf". Ein weiterer Missstand sei, dass 95 Prozent der Webseiten-Betreiber, die Marktführer Google Analytics hierfür einsetzen, ihre Erhebungen verheimlichten. Zwischen September und November dieses Jahres hat die Beratungsgesellschaft nach eigenen Angaben 26.209 deutsche Webpräsenzen mit 1,3 Millionen Seiten mittelständischer Unternehmen sowie öffentlicher Institutionen mittels Quellcodeanalyse untersucht.

Zur Problematik der Auswertung mit Google Analytics erläutert Niels Lepperhoff von Xamit, Analysen wie jene von Inhalteanbietern, die wissen wollen, wie viel Prozent der Besucher eine bestimmte Webseite angesehen haben, seien harmlos. Kritisch jedoch werde es, wenn jemand versucht, die IP-Adressen einzelnen Nutzern zuzuordnen. Im Juli kritisierten die Landesdatenschutzbeauftragten Berlins und Schleswig-Holsteins, dass ein Webseitenbetreiber bei Google Analytics nur seine eigenen Besucher sieht, Google aber Kenntnis zu allen Analytics-basierten Webseiten, die der Nutzer besucht hat, erlangen kann. Diese Nutzungsdaten könne das Unternehmen für weitere eigene Auswertungen verwenden. (Joachim Jakobs) / (anw)