Umstrittene Personensuche jetzt auch auf deutsch

Nach Spock.com und anderen vergleichbaren Diensten gibt es mit yasni nun auch hierzulande eine erste auf Personen spezialisierte Suchmaschine. Die Macher werben damit, den Datenschutz stärken zu wollen.

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Nach Spock.com und anderen vergleichbaren Diensten gibt es mit yasni nun auch hierzulande eine erste auf Personen und Namen spezialisierte Suchmaschine. Ähnlich wie bei den US-Vorbildern schöpft das Portal aus öffentlichen Quellen wie Wikipedia, Nachrichtenartikeln, Websites von Personen oder Firmen sowie in sozialen Netzwerken wie MySpace oder Xing. Zusätzlich greift die Site auf die Ergebnisse anderer Suchmaschinen wie Google oder Yahoo zurück. Die yasni-Macher werben aber anders als ihre Vorbilder damit, die Privatsphäre der Nutzer als "zentralen Bestandteil" des Dienstes zu sehen. "Wir schaffen Transparenz, auch im Sinne des Datenschutzes", verkündete der Gründer des Suchangebots, Steffen Rühl, zum Start am heutigen Montag in Frankfurt.

Die Menschen würden durch yasni nicht durchsichtiger, als sie es heute schon seien, meint der Ex-Manager der Webdienste Jobpilot und Jobscout24. "Jeder ist für die Informationen, die er veröffentlicht, selbst verantwortlich." Das von ihm ins Leben gerufene Portal helfe da nur "bei der Pflege des eigenen Rufs". Den Unterschied zu den US-Pendants erklärt Rühl damit, dass diese meist automatisch ohne Wissen der Betroffenen personenbezogene Profile erstellen würden. Bei yasni werde ein gesondertes Profil dagegen erst dann angelegt, wenn ein Nutzer nach einer Registrierung eine Auswahl angezeigter Suchergebnisse tatsächlich auf sich beziehe.

"Bereits jetzt sind im Internet – von Ihnen oder anderen veröffentlichte Infos mit Ihrem Namen für jeden zugänglich", heißt es zur weiteren Erklärung des Ansatzes auf der Website. Dazu kämen die Publikationen von oder zu Namensvettern wie Berichte in Medien, Sportergebnislisten, amtliche Informationen, Profile in sozialen Netzwerken oder Dokumente, die von Dritten ins Internet gestellt wurden. Alle diese Infos und Bilder seien bereits über Suchmaschinen jederzeit von jedem Interessierten auffindbar. "Die Neugier Ihrer Freunde, Kollegen, Geschäftspartner, Chefs, Nachbarn oder Personalberater bringt Ihren Namen vielleicht mit etwas in Verbindung, was gar nicht zu Ihnen gehört: Was ist, wenn jemand genau so heißt wie Sie und etwas Negatives ins Internet gestellt hat? Oder sehr spezielle politische Ansichten vertritt? Oder 'ausgefallene' Hobbies hat?" Dagegen könne man bei yasni Treffer bewusst dem eigenen Profil zuordnen oder eben ausschließen.

In der Datenschutzerklärung ist ausdrücklich vom Anspruch die Rede, "das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Nutzern zu stärken". Mit dem Angebot gebe es die Möglichkeit "einer authentischen Darstellung von Informationen". Während der Beta-Phase könne yasni aber noch keine "vollständig fehlerfreie Datenverarbeitung gewährleisten", lautet eine Einschränkung. IP-Adressen würden spätestens 72 Stunden nach Beendigung des Nutzungsvorganges gelöscht.

Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Thilo Weichert, hatte jüngst die um möglichst genaue persönliche Profile nebst Bildern und Kontaktangaben herum gestrickte Form von US-Suchportalen als "mit deutschen Datenschutzrecht nicht vereinbar" bezeichnet. Die Aufnahme personenbezogener Daten in elektronische oder gedruckte Adress-, Telefon-, Branchen- oder vergleichbare Verzeichnisse habe etwa zu unterbleiben, "wenn der entgegenstehende Wille des Betroffenen aus dem zugrunde liegenden elektronischen oder gedruckten Verzeichnis oder Register ersichtlich ist".

Ein Sprecher der für hessische privatwirtschaftliche Internetangebote zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz beim Regierungspräsidium Darmstadt begrüßte gegenüber heise online zunächst die bei yasni gegebene Möglichkeit, "selbst Einfluss auf ein Profil zu nehmen". Den Aspekt der "Stärkung" des informationellen Selbstbestimmungsrecht könne man zudem eventuell auch darin sehen, dass den Nutzern die von ihnen im Internet hinterlassenen personenbezogenen Informationen einmal gesammelt vor Augen gestellt würden. Der Trend zum Web 2.0 habe jedenfalls keineswegs dazu geführt, dass die Surfer weniger Angaben über sich preisgäben.

Anerkennend vermerkte der Behördenvertreter zudem, dass yasni im Impressum freiwillig den Rechtsanwalt Stephan Hansen-Oest als Datenschutzbeauftragten benennt, der zugleich als vom ULD anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte angeführt wird. Jenseits des ersten Eindrucks sei abzuwarten, ob sich Nutzer wegen Beschwerden an die Aufsichtsbehörde wenden würden. Andere Datenschutzexperten ließen durchblicken, dass mit dem neuen Angebot generelle Probleme der Verarbeitung peronenbezogener Daten durch Suchmaschinen nicht gelöst werde. Es sei auch schwer zu erkennen, wie durch yasni die Position der Betroffenen tatsächlich verbessert werde. (Stefan Krempl) / (jk)