Bundestag kann sich nicht auf Datenschutzkurs einigen

Union und SPD haben die geplante überfraktionelle Entschließung zum aktuellen Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten von der Tagesordnung des Innenausschusses genommen, die FDP spricht von einem "Offenbarungseid".

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Im Bundestag ist am heutigen Mittwoch die Verabschiedung eines gemeinsamen Antrags aller Fraktionen zu künftigen Eckpunkten und allgemeinen Aussagen zum Datenschutz gescheitert. Eigentlich ist es üblich, dass sich alle Parteien zusammenraufen und eine gemeinsame Entschließung zum jeweils aktuellen Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten verfassen. Doch die Beschlussempfehlung zum 21. "Report aus Bonn" zu Datenschutzfragen beim Bund vom Frühjahr 2007 ließen Union und SPD zu Beginn der heutigen Sitzung des Innenausschusses einfach von der Tagesordnung streichen.

Das Vorgehen stößt in der Opposition auf scharfe Kritik. Die große Koalition sei "augenscheinlich nicht einmal bereit, sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner" beim Datenschutz verständigen zu wollen, moniert die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz. Die SPD drohe, hinter ihre eigene Beschlusslage noch zurückzufallen. Keine zwei Tage habe es gedauert, dass Schwarz-Rot durch die jüngste Datenpanne bei der Landesbank Berlin (LBB) wachgerüttelt schien. Jetzt habe die Regierungskoalition den "Offenbarungseid" geleistet.

In dem Beschluss wollte die Abgeordneten laut dem heise online vorliegenden jüngsten Entwurf unter anderem die geplante Verabschiedung von Verfahrensregeln für ein bundesweites Datenschutzaudit im Rahmen der vom Bundeskabinett vorige Woche abgesegneten Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes begrüßen. Der Bundestag sollte zudem ein Gendiagnostikgesetz mit Vorschriften zur Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung einfordern und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Online-Durchsuchungen und dem damit aufgestellten Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen begrüßen. Gegen den letzten Punkt erhob die CDU/CSU-Fraktion aber Einwände. Die Union wollte zudem die Formulierung verhindern, dass die Bürger "grundsätzlich" besser vor den Gefahren des Missbrauchs biometrischer Systeme zu schützen seien.

Vor allem den Grünen gingen dagegen einige Vorschläge nicht weit genug, etwa der Vorstoß für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Auch die Kritik an der Verbreitung von Kundenkarten und Rabattprogrammen fiel ihnen nicht stark genug aus. Hierbei wollte der Bundestag allgemein darauf bestehen, dass die gegenwärtigen gesetzlichen Instrumentarien ausreichen, um die Verbraucher vor Datenschutzverstößen und insbesondere einer ungewollten Verwendung ihrer personenbezogenen Informationen zu Zwecken der Werbung und Marktforschung zu schützen. (Stefan Krempl) / (jk)