Neuregelung zur Datenweitergabe an Ermittler tritt in Kraft

Am 1. Juli tritt eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes in Kraft, die regelt, unter welchen Bedingungen Kundendaten an Polizei und Ermittler weitergeben werden. Doch auch die Neufassung stößt auf Kritik.

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Von
  • dpa

Bundestag und Bundesrat haben eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen, die am 1. Juli in Kraft tritt. Geregelt ist darin, unter welchen Bedingungen Telefonanbieter in Deutschland Daten an Polizei, Ermittlungsbehörden und deutsche Nachrichtendienste weitergeben werden müssen. Die Neuregelung war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Januar 2012 Nachbesserungen gefordert hatte. Die damalige Regelung war nach Ansicht der Richter nicht konkret genug.

Die Gesetzesänderung betrifft sogenannte Bestandsdaten. Das sind feste Daten zu einem Telefon- oder Internetanschluss (wie der Name und die Adresse des Anschlussinhabers), aber auch persönliche Kennzahlen (PINs) und Passwörter. Ebenso fallen darunter dynamische IP-Adressen. Wie die Regeln für die Polizei konkret umgesetzt werden, legen die einzelnen Bundesländer in ihren Polizeigesetzen fest.

Allerdings müssen auf jeden Fall Staatsanwälte die Datenauskunft vor Gericht beantragen, ein Richter hat sie zudem zu genehmigen. Betroffene sind nach der Neuregelung zu informieren, wenn ihre PIN weitergegeben wurde.

Auch wenn der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar letzteren Punkt lobt, ist er mit der Gesetzesänderung nach eigenen Angaben nicht zufrieden. So könnten Polizei und Behörden die Daten etwa auch bei Ordnungswidrigkeiten abfragen. "Die vom Gesetzgeber getroffenen Regelungen halte ich daher weiterhin für verfassungsrechtlich bedenklich", so Schaar gegenüber der dpa. Er wünsche sich eine Diskussion darüber, ob die Bestandsdatenauskunft grundsätzlich notwendig ist und in welchem Umfang. Schließlich stelle das Auskunftsverfahren einen nicht unerheblichen Eingriff in die Rechte der Betroffenen dar.

Der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer, der bereits gegen die ursprüngliche Fassung geklagt hatte, kündigte bereits an, dass er erneut vor Gericht ziehen wolle. Er befürchtet, dass die Möglichkeit zur Datenabfrage für massenhafte Abfragen missbraucht wird. (nij)