Bundesregierung will Snowdens Asylantrag unter Verschluss halten

Das Auswärtige Amt will den Inhalt des per Fax bei der Deutschen Botschaft in Moskau eingegangenen Asylgesuchs vom Whistleblower Edward Snowden nicht bekannt geben.

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Von
  • Tim Gerber

Das Auswärtige Amt will den genauen Inhalt des per Fax bei der Deutschen Botschaft in Moskau eingegangenen Asylgesuch des Whistleblowers Edward Snowden nicht bekannt geben. Dies teilte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes auf Anfrage von heise online mit. Die Herausgabe einer Kopie war am heutigen Vormittag unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beantragt worden. Zur Begründung, warum das Dokument nicht herausgegeben werden könne, verwies der Außenamtssprecher auf den Datenschutz. Es gebe doch wohl nichts Persönlicheres als einen Asylantrag.

Ob das im Fall Snowdens tatsächlich so ist, ist nicht bekannt. Zum genaueren Inhalt, etwa zu der Frage mit welchem Anliegen genau sich Snowden an die Botschaft gewandt hatte und wie er seinen Asylwunsch begründet, wollte der Sprecher ebenfalls keinerlei Angaben machen. Das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine Herausgabe von personenbezogenen Daten jedenfalls in den Fällen vor, wenn das Informationsinteresse das Interesse an der Geheimhaltung des Betroffenen überwiegt.

Bereits am Nachmittag hatte Außenminister Westerwelle auf einer Pressekonferenz bekannt gegeben, sein Amt habe den Antrag pflichtgemäß an die zuständige Behörde, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), weitergegeben, wo dieses nach Recht und Gesetz geprüft werde. Snowden hält sich Berichten zu Folge seit Tagen im Transitbereich des Moskauer Flughafens Scheremetjewo II auf und hat bei insgesamt 20 Ländern Asyl beantragt. (tig)