BKA-Chef: IP-Kontrolle muss sein

Der Präsident des Bundeskriminalamtes Jörg Ziercke hat das jüngst durchs Parlament gegangene BKA-Gesetz erneut verteidigt und sich für die langfristige Speicherung von IP-Adressen stark gemacht.

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Von
  • Detlef Borchers

Auf dem CAST-Forum für Forensik und Internetkriminalität hat sich BKA-Chef Jörg Ziercke noch einmal nachdrücklich für das gestern abgesegnete BKA-Gesetz ausgesprochen. Es helfe der Polizei, die vom Bundesverfassungsgericht wiederholt geforderte Wirksamkeit der Gefahrenabwehr sicherzustellen. Dabei ging Ziercke auf die Kritik ein, mit dem BKA-Gesetz würden Bürgerrechte entstellt und der Staat zu einem Sicherheitsstaat gemacht. Wer so denke, meint Ziercke, verkenne die Pflicht des Staates und der Polizeibehörden, die Bürger mit einer wirksamen Strafverfolgung zu schützen und Gefahren von ihnen abzuwehren.

Zur Verdeutlichung zeichnete Ziercke ein breites Panorama polizeilicher Aktivitäten gegen die zunehmende Internetkriminalität, von der Wirtschaftsspionage über Phishing und DOS-Angriffe mit Botnetzen bis hin zur stetig steigenden Kinderpornografie. In all diesen Fällen müsse die Polizeitechnik mithalten und gegen das "Tatmittel Internet" wirksame Verfahren finden, etwa Täter über die IP-Adresse ausfindig machen.

Im Fall der Kinderpornografie wich Ziercke von seinem üblichen Vortragsschema ab und nannte den Sperr-Vorschlag der Familienministerin von der Leyen eine sinnvolle Maßnahme, die nicht von ungefähr komme. "Wir haben hier ein massives Problem, vor dem man nicht die Augen verschließen sollte. Wenn wir den Anstieg der Kinderpornografie nicht stoppen können, was ist dann in einem Rechtsstaat alles eigentlich noch möglich?" Er verwies auf das Beispiel von Norwegen, das täglich 15.000 Zugriffe auf kinderpornographische Inhalte abwehre.

Eine große Rolle im Kampf gegen die Straftäter spielen nach Ziercke die IP-Adressen, die in der Vergangenheit zu kurzfristig aufbewahrt worden sind. Planungen von Terroristen würden sich über Jahre erstrecken, daher müssten IP-Adressen langfristiger aufbewahrt werden, um Beziehungen zwischen IP-Adressen und Netzwerken von Straftätern (Terroristen wie Wirtschaftsverbrechern) erkennen zu können. Ziercke schilderte mehrere Fälle terroristischer Aktivitäten, bei denen seine Behörde abbrechen musste, weil nicht ausreichend nach beteiligten IP-Nummern gesucht werden konnte.

Abseits der Verfolgung von Straftätern mittels der Vorratsdatenspeicherung und der Quellen-TKÜ spielen die IP-Adressen für das BKA auch bei der vorbeugenden Gefahrenabwehr terroristischer Attacken eine Rolle, bei der die IP-Adresse der Rechner von Anschlagsplanern bekannt ist. Hier setze die Online-Durchsuchung ein. "Klassische Beweismittel gehören hier zur Vergangenheit. Wenn wir Anschläge verhindern wollen, müssen wir auf den Computer eines Terrorverdächtigen gucken können." Das geschehe mit Hilfe individualisierter Software. Der Chef des Bundeskriminalamtes zeigte sich dabei zuversichtlich, dass seine Mitarbeiter für jeden Fall und Zielrechner schnell einsatzfähige Software entwickeln können. (Detlef Borchers) / (vbr)