Bundestag billigt elektronischen Personalausweis

Der Ausweis im Scheckkartenformat soll ab November 2010 ausgegeben werden. Auf ihm sollen neben dem digitalisierten Foto des Inhabers zwei Fingerabdrücke, ein elektronischer Identitätsnachweis und eine digitale Signatur gespeichert werden können.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der Bundestag hat am Donnerstagabend die Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gebilligt. Der Ausweis im Scheckkartenformat soll ab November 2010 ausgegeben werden. Auf ihm sollen neben dem digitalisierten Foto des Inhabers zwei Fingerabdrücke und ein elektronischer Identitätsnachweis gespeichert werden können. Während das Foto auf dem Ausweis Pflicht ist, soll die Aufnahme von Fingerabdrücken bis auf Weiteres für jeden Bürger freiwillig sein. Darüber hinaus bietet der neue elektronische Personalausweis die Möglichkeit, eine elektronische Signatur auf einem kontaktlos auslesbaren Chip zu hinterlegen. Die Zusatzfunktion fürs Internet soll die verbindliche elektronische Übermittlung von Identitätsmerkmalen ohne biometrische Daten in Online-Anwendungen und in lokalen Verarbeitungsprozessen etwa an Automaten gestatten. Insgesamt sollen damit Online-Einkauf, allgemein elektronische Kaufverträge und Behördengänge via Internet erleichtert werden, da sie mittels des E-Persos elektronisch unterschrieben werden können.

Zuvor hatte der Innenausschuss des Bundestags bereits grünes Licht für die Novelle des Personalausweisgesetzes gegeben, die Verabschiedung im Plenum des Bundestags erschien danach nur noch als Formsache. Im Ausschuss hatten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD noch letzte kleinere Änderungen angebracht, die unter anderem die Freiwilligkeit der Speicherung von Fingerabdrücken sicherstellen sollten. Die Opposition lehnte das Gesetz geschlossen ab, vor allem wegen der Möglichkeit, Fingerabdrücke auf dem E-Perso zu speichern. Sowohl die grundsätzliche Notwendigkeit dafür wurde in Frage gestellt: Es sei nicht einzusehen, warum trotz hoher Fälschungssicherheit deutscher Ausweisdokumente und fehlender Belege für den Missbrauch die Dokumente nachgerüstet werden müssten. Auch wurde angemerkt, dass die Behörden die Fingerabdrücke aus Sicherheitsgründen bräuchten oder eben nicht, die im Gesetz vorgesehen Lösung sei nicht nachvollziehbar.

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(jk)