"Hacker-Paragraf": iX-Chefredakteur zeigt sich selbst an
Grund ist eine Toolsammlung auf der Heft-DVD des iX Special "Sicher im Netz", mit dem man Schwachstellen in der IT-Infrastruktur aufzeigen, aber auch ausnutzen kann. Damit verstößt die Toolsammlung gegen den Hacker-Paragrafen 202c StGB.
- Daniel Bachfeld
Jürgen Seeger, Chefredakteur des IT-Magazins iX, das wie heise online vom Heise Zeitschriften Verlag herausgegeben wird, hat sich heute bei der Staatsanwaltschaft Hannover selbst wegen Vorbereitung des Ausspähens und Abfangens von Daten nach Paragraf 202c StGB angezeigt. Grund ist eine Toolsammlung auf der Heft-DVD des iX Special "Sicher im Netz", mit dem man Schwachstellen in der IT-Infrastruktur aufzeigen, aber auch ausnutzen kann.
Das Special des Magazins iX, das seit dem 16. Oktober im Handel ist, gibt Administratoren Tipps, wie sie Systemeinbrüche simulieren können, um anschließend geeignete Schutzmethoden zu finden. Auf der Heft-DVD befindet sich unter anderem die Linux-Live-Distribution "BackTrack 3", bestehend aus über 300 Tools. Derartige Software ist ein klassisches Beispiel für so genannte "dual use"-Programme. Dabei handelt es sich um Software, die sowohl zu legalen Zwecken der Sicherheitsprüfung der eigenen IT als auch zu illegalen Zwecken im Rahmen des "Hacking" verwendet werden kann.
"Wir verteilen die Software, da es für Administratoren unentbehrlich ist, diese Programme zum Schutz des eigenen Systems und zur Abwehr von Angriffen zu verwenden. Gleichzeitig können wir aber nicht ausschließen, dass die Programme auch im rechtswidrigen Rahmen eingesetzt werden", erklärt iX-Chefredakteur Jürgen Seeger. "Aufgrund der erheblichen Rechtsunsicherheit nicht nur bei professionellen Sicherheitsexperten, sondern auch bei Zeitschriften, bleibt uns keine andere Wahl, als die juristische Einordnung des Verteilens derartiger Programme im Rahmen einer Selbstanzeige prüfen zu lassen."
Siehe dazu auch:
- CCC fordert Abschaffung des "Hackerparagrafen"
- Kostenloser Leitfaden zum Umgang mit dem Hackerparagrafen
- Britische Regierung verdeutlicht geplantes Verbot von Hacker-Tools
- Cyberkriminelle sollen in Großbritannien härter bestraft werden können
- Bundesgesetzblatt Nr. 38 vom 10.8.2007
- Einundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität (41. StrÄndG) (PDF-Datei), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 38
- IT-Branchenverband fordert rasche Korrektur der Hackerparagraphen
- Keine PHP-Exploits mehr wegen Hackerparagraphen
- Chaos Communication Camp: Mit Massenfesselung gegen den Hackerparagraphen
- Verschärfte Hackerparagraphen treten in Kraft
- Bundesrat billigt verschärfte Hackerparagraphen
- Risikoberuf Sicherheitsexperte?, Bundestag winkt aufgebohrtes Computerstrafrecht durch, c't 13/07, S. 42
- Bundestag winkt verschärften Hackerparagraphen durch
- Grünes Licht für Verschärfung der Hackerparagraphen
- 23C3: Geplante Hackerparagraphen bringen "absolute Rechtsunsicherheit"
- Bundesregierung hält an Verschärfung der "Hackerparagraphen" fest
- Bundesrat kritisiert Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Computerkriminalität scharf
- Kritik am Gesetzesentwurf zu "Hacker-Tools" hält an
- Regierung will "letzte Lücken" im Computerstrafrecht schließen
- Neue Strafbarkeiten und Probleme, Der Entwurf des Strafrechtsänderungsgesetzes (StrafÄndG) zur Bekämpfung der Computerkriminalität vom 20. September 2006, Analyse von Alexander Schultz
(dab)