Bundesnetzagentur legt Streit um VDSL-Vectoring bei

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihren Entscheidungsvorschlag zum VDSL-Vectoring zugunsten der Telekom-Konkurrenten angepasst. Einige Kritikpunkte der Konkurrenz bleiben aber nach wie vor bestehen.

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  • Reiko Kaps

Die für die Telekommunikationsregulierung zuständige Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihren Entscheidungsvorschlag zum VDSL-Vectoring, mit dem die Telekom bis zu 100 MBit/s auf Internet-Anschlüssen per DSL ermöglichen will, zugunsten der Telekom-Konkurrenten angepasst. So darf die Telekom einem Wettbewerber den Zugang zur "letzten Meile" (Teilnehmeranschlussleitung, TAL) an einem Kabelverzweiger (KVz) nicht verweigern oder kündigen, wenn der Wettbewerber eine staatliche Förderung, die er für den Breitbandausbau an diesem KVz erhalten hat, ganz oder teilweise zurückzahlen müsste.

Außerdem hat die BNetzA den Bestandsschutz erweitert. Denn die geplanten 100-MBit/s-Verbindungen arbeiten mit der Vectoring-Technik, die die exklusive Kontrolle über das ganze Endleitungsbündel vorsieht, um Störungen zu minimieren. Im ersten Entwurf der Regulierungsbehörde waren darum Fälle vorgesehen, in denen die Telekom Konkurrenten von der Nutzung ihrer Leitungen und Verteiler ausschließen kann, um den eigenen Dienst nicht zu gefährden.

Außerdem will die BNetza den (beabsichtigten und später tatsächlich erfolgten) VDSL-Vectoring-Ausbau in einem Register (Vectoring-Liste) dokumentieren. Den möglichen Missbrauch — etwa der Nicht-Ausbau zuvor reservierter KVz — will die Behörde dabei über umfassende Informations- und Eingriffsrechte verhindern. Wie diese Sanktionen im Details aussehen, steht zwar noch nicht fest. In der Begründung der BNetzA-Entscheidung finden sich jedoch zahlreiche Hinweise dazu, erklärt die Behörde in ihrer Stellungnahme.

Der VATM zeigte sich über den neuen BNetzA-Entwurf erleichtert, kritisiert aber weiterhin, dass der Entwurf der Telekom weiterhin ein einseitiges Kündigungsprivileg an den Kabelverzweigern (KVz) einräumt. "Trotz der nach wie vor leider einseitig zu Gunsten der Telekom bestehenden Kündigungsmöglichkeiten sorgt sie für deutlich mehr Planungssicherheit", erklärte VATM-Geschäftsführer Grützner. So könnten Unternehmen wie EWE TEL oder DNS:NET endlich ihre zeitweise ausgesetzten Ausbaupläne fortführen.

Die Entscheidung der BNetzA dürfte auch die Bedenken des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (Breko) mindern: Breko-Geschäftsführer Stephan Albers bezeichnete die ursprüngliche Entscheidung als Freibrief für die Telekom, da sie das Unternehmen von der Entbündelungsverpflichtung an Kabelverzweigern befreie: Die Betreiber hätten keinen echten Zugang zur letzten Meile und ihre bereits getätigten Investitionen würden entwertet. Damit sei das Regulierungsregime aus den Angeln gehoben worden.

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(rek)