Verfassungsrichter: eine "private Überwachungsgesellschaft internationalen Ausmaßes"
In der Bevölkerung müsse dem Schutz der Freiheit und der Privatsphäre wieder stärker Gewicht beigemessen werden, meinte Hans-Jürgen Papier. Der Datenhandel habe eine besorgniserregende Dimension erreicht; zur Freiheit gehöre aber auch Selbstverantwortung.
Für den Schutz persönlicher Daten ist nach Ansicht des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, zunächst vor allem der Bürger selbst verantwortlich. "Man kann nicht alles auf den Staat abschieben", sagte Papier dem Hamburger Abendblatt. In der Bevölkerung müsse dem Schutz der Freiheit, der Privatsphäre und der Persönlichkeit wieder stärkeres Gewicht beigemessen werden. Gleichwohl habe Datenhandel eine besorgniserregende Dimension erreicht. Vor kurzem hatte Papier bereits auf einer Veranstaltung zum 25. Jahrestag des Volkszählungsurteils betont, das vom Bundesverfassungsgericht geschaffene Grundrecht auf "informationelle Selbstbestimmung" verpflichte den Staat dazu, ein "angemessenes Schutzregime" zu errichten.
Das "Grundrecht auf Datenschutz" werde zunehmend durch den Handel mit Daten gefährdet, ergänzte Papier nun. "Wir sind dabei, uns zu einer privaten Überwachungsgesellschaft internationalen Ausmaßes zu entwickeln, zum Teil sogar freiwillig." Er kritisierte aber auch: "Viele Menschen geben im Internet und anderswo viel zu leichtfertig persönliche Daten preis." Zur Freiheit gehöre Selbstverantwortung – dennoch sei der Gesetzgeber gehalten, effektive Datenschutzregeln für den Privatrechtsverkehr zu treffen.
Die Linkspartei-Abgeordnete Petra Pau nannte Papiers Mahnung halbherzig. "Nicht nur Private gieren nach Daten", sagte die Bundestagsabgeordnete. "Der Staat geht mit schlechtem Beispiel voran. Er sammelt, hortet und handelt immer maßloser." Allein der Zwang zur Vorratsspeicherung aller Telekommunikations-Verbindungen habe im ablaufenden Jahr mindestens 50 Milliarden Datensätze erfordert. Zudem würden immer mehr vom Staat erfasste Daten unter anderem in die USA weitergegeben, betonte Pau.
Siehe dazu auch:
- CDU-Verbraucherschützer für Verschärfung der Datenschutznovelle
- Bundestag kann sich nicht auf Datenschutzkurs einigen
- Datenschutz trotz 25 Jahren informationeller Selbstbestimmung noch unzureichend
- Verfassungsrichter: Staat muss Bürger stärker vor Datenmissbrauch schützen
- Vor 25 Jahren: Informationelle Selbstbestimmung wird Grundrecht
(dpa) / (jk)