Stichtag 1. Februar 2014: SEPA-Umstellung für Überweisungen und Lastschriften drängt

Wer Geschäfte macht, muss für den einheitlichen EU-Zahlungsverkehr Datenformate umstellen, eine Gläubigeridentifikationsnummer beantragen und mehr. Wer sich nicht rechtzeitig vorbereitet, riskiert, die Versäumnisse mit Geschäftseinbußen zu bezahlen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 202 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Ute Roos

Ab dem 1. Februar 2014 ist für Unternehmen und Organisationen das EU-weit einheitliche Verfahren für Überweisungen und Lastschriften (Single Euro Payments Area) verpflichtend. Studien zeigen, dass längst nicht alle Betroffenen "SEPA-ready" sind. Dabei sind die Änderungen zahlreich und erfordern einen gewissen zeitlichen Vorlauf, berichtet das IT-Magazin iX in seiner aktuellen August-Ausgabe.

Für Verbraucher ändert sich durch die SEPA-Einführung nicht viel. Sie können ihre Überweisungen bis zum 1. Februar 2016 weiterhin mit Bankleitzahl und Kontonummer durchführen. Die Kreditinstitute ändern Kontodaten automatisch, auch bestehende Daueraufträge passen sie an. Das beliebte elektronische Lastschriftverfahren beim Einkaufen an der Supermarktkasse kann ebenfalls noch bis zum 1. Februar 2016 unverändert genutzt werden.

Aus Unternehmenssicht aber bringt SEPA etliche Änderungen mit sich. Ab dem Stichtag akzeptieren die Kreditinstitute Überweisungen und Lastschriften nicht mehr wie gewohnt im Datenträgeraustauschformat DTA; stattdessen ist das Datenformat XML Pflicht. XML-basierte Transaktionen benötigen fünf- bis zehnmal mehr Zeichen als bisher. Dadurch müssen die IT-Abteilungen mit einem deutlich größeren Speicherbedarf und einer sinkenden Performance rechnen und bei Bedarf entsprechend aufrüsten.

Neben der Einrichtung der neuen Kontodaten IBAN und BIC, für deren Anpassungen es verschiedene automatisierte Lösungen gibt, muss eine Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Bundesbank beantragt werden. Sie dient dem Nachweis der Zulässigkeit einer Lastschrift. Auch im Lastschrift-Feld „Verwendungszweck“ gibt es Änderungen. Hier wurden die zulässigen Zeichen von 384 auf 140 reduziert, was bei einer automatischen Weiterverarbeitung unbedingt zu beachten ist.

Unerlässlich ist zukünftig das Einholen eines schriftlichen Kunden-Mandats, vergleichbar mit der DTA-Einzugsermächtigung. Des Weiteren treffen den Gläubiger zahlreiche Informationspflichten gegenüber dem Schuldner, etwa das vorherige Informieren über den genauen Zeitpunkt einer Abbuchung. Kostenlose Leitfäden von Bitkom und anderen Organisationen geben hier hilfreiche Tipps.

Insgesamt sollte der zeitliche Aufwand für die SEPA-Umstellung nicht unterschätzt werden, besonders bei Unternehmen, die Lastschriften im großen Stil nutzen. Ein Verantwortlicher, der die Einführung koordiniert, ist daher eine gute Lösung. Denn wenn etwas schief läuft, können Unternehmen schlimmstenfalls keine Lastschriften mehr einziehen, sprich kein Geld mehr einnehmen.

Mehr Details zur SEPA-Umstellung finden sich in der aktuellen iX, die ab heute im gut sortierten Zeitschriftenhandel erhältlich ist oder versandkostenfrei online bestellt werden kann. (ur)