Oberlandesgericht: Lehrer müssen öffentliche Benotung im Internet dulden

Geklagt hatte eine Gymnasiallehrerin, die von Schülern im Internetforum Spickmich.de schlecht bewertet worden war. Möglicherweise wird sich aber noch der Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht mit der Sache beschäftigen müssen.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die Benotung von Lehrern im Internet ist in einer vorläufigen Bewertung (Az.:15 U 142/07) auch in zweiter Instanz für rechtens erklärt worden. Zwar fällte das Kölner Oberlandesgericht am heutigen Dienstag noch kein endgültiges Urteil in der Sache. Doch der Vorsitzende Richter bezeichnete das vorherige Urteil des Landgerichtes als zutreffend. Geklagt hatte eine Gymnasiallehrerin, die von Schülern im Internetforum Spickmich.de bewertet worden war und im Gesamtergebnis lediglich die Note 4,3 erhalten hatte.

Das Schülernetzwerk Spickmich.de wird von drei Kölner Studenten betrieben und sieht sich als "Ort für Meinungsäußerungen und den Austausch von Schülern untereinander". Eigenen Angaben zufolge sind dort über 150.000 einzelne Lehrernoten hinterlegt. Schüler können Bewertungen in Form von Schulnoten zu verschiedenen Kategorien abgeben, etwa zu "fachlich kompetent," "gut vorbereitet," "faire Noten", aber auch zu "sexy," "cool und witzig," "menschlich" oder "beliebt".

Weil die Lehrerin sich durch die Benotungen mehrerer Schüler verunglimpft und in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlte, beantragte sie eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung ihres Namens und der von ihr unterrichteten Fächer. Das Landgericht Köln lehnte den Antrag jedoch im Sommer mit der Begründung ab, die Lehrerin müsse eine Benotung durch Schüler hinnehmen, solange keine diffamierende Schmähkritik geäußert werde. Dagegen legte die Lehrerin wiederum Berufung ein.

Gerichtsangaben zufolge wurde in der heutigen mündlichen Verhandlung die Sach- und Rechtslage ausführlich mit den Verfahrensbeteiligten erörtert. Der Vorsitzende des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln, Dr. Axel Jährig, habe den rechtlichen Ansatz des Landgerichts dabei als prinzipiell zutreffend bezeichnet. Geklärt werden müsse aber noch, inwieweit die Lehrerbewertung etwa durch Außenstehende manipuliert werden könne. Insgesamt werde die Bedeutung der Benotung aber möglicherweise überschätzt.

Der Vorsitzende Richter erklärte aber auch, er halte eine Entscheidung durch den Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht in der Sache durchaus für hilfreich. Zwar habe Spickmich.de teilweise einen konkreten Sachbezug zum Unterricht, betroffen sei aber auch die Persönlichkeit des jeweiligen Lehrers in ihren Ausprägungen und damit auch dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht. Momentan neige der Senat nach seiner vorläufigen Meinung aber nicht dazu, die Entscheidung des Landgerichts auszuhebeln. Eine Entscheidung soll am 27. November verkündet werden.

Der Initiator von Spickmich.de, Tino Keller, erklärte, die juristische Beurteilung der Lehrerbenotung stärke die inhaltliche Position des Web-Angebots, das in Deutschland überfällig gewesen sei. "Wir achten auf Fairness. Beleidigungen haben bei uns keinen Platz und sind auch von den Schülern nicht gewollt." Von der Gymnasiallehrerin aus Neukirchen-Vluyn am Niederrhein war keine Stellungnahme zu erhalten. (pmz)