Drohnen-Einsatz in den USA: Streit über Schutz der Privatsphäre

Zahlreiche US-Behörden setzen Drohnen bereits für Überwachungszwecke ein. Die Luftfahrtbehörde FAA soll nun bis 2015 die kommerzielle Nutzung von Drohnen ermöglichen. Eine Senatorin verlangt den Schutz der Privatsphäre – zum Unmut der Drohnen-Lobby.

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Zahlreiche US-Behörden setzen Drohnen für unterschiedliche Überwachungszwecke ein. Ausmaß und Kosten sind selbst für US-Abgeordnete nicht zu ermitteln. Richterliche Genehmigungen für die Überwachungseinsätze halten die Behörden nicht für erforderlich. 2015 soll außerdem der kommerzielle Einsatz von Drohnen in großem Maßstab ermöglicht werden. Lobbyisten der Drohnen-Branche wollen aber verhindern, dass die Luftfahrtbehörde FAA Regeln zur Sicherung der Privatsphäre erlässt.

Neben dem Militär und diversen Diensten verfügen zumindest die US-Grenzpolizei, das Ministerium für Heimatsicherheit und das FBI über eigene Drohnen. Laut einem Bericht der Washington Times borgt das Heimatschutzministerium seine Drohnen immer wieder lokalen und regionalen Polizeibehörden. Gleiches gilt für die Grenzpolizei, deren Drohnen eigentlich der Grenzüberwachung dienen sollen.

In welchem Ausmaß die Drohnen – erstaunlich unbürokratisch – überlassen werden, lässt sich mangels Aufzeichnungen nicht feststellen. Auch Kostenersatz gibt es offenbar keinen, womit Bundesmittel für Aufgaben der Bundesstaaten und Kommunen zweckentfremdet werden. Das Heimatschutzministerium unterstützt lokale und regionale Behörden außerdem finanziell bei der Beschaffung eigener Drohnen.

Daneben nehmen sich die unbemannten Flugaktivitäten des FBI recht bescheiden aus, soweit es die nicht geheime Auskunft vermuten lässt, welche die Bundespolizei dem republikanischen Senator Rand Paul übermittelt hat. Demnach hat das FBI seit Ende 2006 nur zehnmal Drohnen eingesetzt: achtmal für die Verfolgung Krimineller, zwei mal im Dienste der Staatssicherheit; zwei weitere Einsätze waren zwar intern genehmigt, wurden aber nicht durchgeführt. Ein weiteres Schreiben an Senator Paul, das zusätzliche Informationen enthält, unterliegt der Geheimhaltung.

Richterliche Genehmigungen hält das FBI für nicht erforderlich, solange kein Agent privaten Boden betrete und die Betroffenen keine "vernünftige Erwartung von Privatsphäre" hätten. Nur wenn einzelne Bürger langfristig mit Drohnen überwacht würden, könnte vielleicht eine richterliche Genehmigung erforderlich sein. Solche Einsätze habe das FBI bislang aber nicht durchgeführt. Ansonsten folge es internen Regeln sowie jenen der Luftfahrtbehörde FAA.

Was das FBI nicht sagt: Diese Regeln der FAA beschränken sich auf Aspekte der Luftfahrtsicherheit und sollen nicht die Privatsphäre der Bürger schützen. Das könnte sich aber ändern.

Das Repräsentantenhaus hat die FAA beauftragt, bis 2015 die kommerzielle Nutzung von Drohnen zu ermöglichen und dafür Vorschriften auszuarbeiten. Dieser Zeitplan gilt als recht ehrgeizig. Bisher gibt es erst zwei Ausnahmegenehmigungen für Unternehmen, die im Auftrag der Erdöl- und Erdgasbranche in der Arktis Drohnen einsetzen. Der Senat muss das FAA-Budget genehmigen. Ein Abänderungsantrag der demokratischen Senatorin Patty Murray sieht vor, dass die FAA diese Mittel erst erhält, wenn sie Vorschläge für den Schutz der Privatsphäre ausgearbeitet hat.

Dem Branchenverband Association for Unmanned Vehicle Systems International (AUVSI) schmeckt diese Auflage gar nicht. "Die Privatsphäre ist ein wichtiges Thema und soll mit Bedacht in Erwägung gezogen werden", sagte AUVSI-Lobyyist Ben Gielow zur Washington Times. "Aber weitere Einschränkungen für das FAA-Verfahren werden den wichtigen Fortschritt zurückwerfen." Zehntausende Arbeitsplätze und das Wachstum der jungen Branche seien bedroht.

Durchaus zutreffend weist Gielow darauf hin, dass die FAA grundsätzlich für die Sicherheit der Luftfahrt zuständig ist, mit Privatsphäre aber nicht viel am Hut hat. Immerhin hat sie für Drohnen-Testgelände schon Regeln zum Schutz vor Ausspähung erlassen, aber sonst hat sie wenig einschlägige Erfahrung.

Indes bleibt weiter unklar, wie viele fliegende Augen sich bereits auf US-Bürger richten. Wenn es außerhalb der Dienste-Szene jemand weiß, dann wohl die Mitglieder jenes Senatsausschusses, der die Geheimdienste kontrollieren und ihre Budgets festlegen soll. Den Vorsitz führt dabei die demokratische Senatorin Dianne Feinstein. "Die größte Bedrohung für die Privatsphäre der Amerikaner sind Drohnen und der Einsatz von Drohnen. Und die ganz wenigen Vorschriften, die es heute dazu gibt", sagte sie im Juni. (anw)