Betriebsverbot für alte Schnurlostelefone tritt in Kraft [Update]

Funktelefone, die nach den alten Standards CT1+ oder CT2 auf inzwischen anderweitig vergebenen Frequenzen funken, dürfen 2009 nicht mehr benutzt werden. Daran ändert auch eine von der Bundesregierung erklärte "Duldung" nichts.

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Seit dem heutigen Neujahrstag ist der Betrieb von drahtlosen Telefonen, die nach den analogen Standards CT1+ und CT2 funken, in Deutschland verboten. Die von der Regulierungsbehörde erteilten Zulassungen für die Nutzung der entsprechenden Frequenzen (885 bis 887 und 930 bis 932 MHz sowie 864,1 bis 868,1 MHz) lief in der vergangene Silvesternacht wie angekündigt aus. Die frei werdenden Frequenzen sollen künftig von Mobil- und Nahfunkanwendungen genutzt werden.

Zwar ist der Verkauf der betroffenen Geräte weiter erlaubt, doch dürfen die Telefone nicht mehr benutzt werden. Händler sollten deshalb klar auf das bestehende Betriebsverbot hinweisen. Wer dagegen verstößt und Störungen anderer Dienste verursacht, muss mit einem Bußgeld rechnen und gegebenenfalls die Kosten des Entstörungsdienstes tragen. Darauf hat die Bundesnetzagentur bereits mehrfach hingewiesen. [Update: Die Bundesnetzagentur weist darauf, dass keine DECT-Telefone von dem Verbot betroffen sind. Die zunächst hier veröffentlichte Information, es seien vereinzelt ältere DECT- Telefone betroffen, ist falsch.]

Die Behörden wollen dabei mit Augenmaß vorgehen und sich jeden Einzelfall genau ansehen, wie es ein Sprecher der zuständigen Bundesnetzagentur formulierte. Die Regulierungsbehörde wird keine Funkfahnder losschicken, um illegal betriebene CT-Telefone aufzuspüren, doch ist sie von Amts wegen verpflichtet, bei auftretenden Störungen einzugreifen. Dabei ist das nur die eine Seite der Medaille: Die CT-Telefone selbst dürften von neuen Anwendungen auf den Frequenzen gestört werden, weshalb sich der Umstieg auf ein DECT-Gerät auch deshalb anbietet.

Für Verwirrung sorgte in dieser Sache ausgerechnet die Bundesregierung, die auf eine kleine Anfrage der Grünen zum Verbot analoger Funktelefone erklärt hatte, der "Weiterbetrieb wird auch in Deutschland geduldet, solange keine Störungen erfolgen" (PDF-Datei). Darauf weist auch ein Handelsunternehmen für "die guten Dinge", das betroffene Geräte verkauft, auf seiner Website hin und gibt gleich Entwarnung, schließlich wird der Betrieb nach Ansage der Bundesregierung "geduldet". So könne man sein schönes altes Telefon "noch viele Jahre verwenden".

Das sei so nicht ganz richtig, sagen Regierungsvertreter. In den betroffenen Regierungskreisen ist man gar nicht glücklich darüber, dass die Antwort auf die kleine Anfrage der Grünen mit dem Begriff der "Duldung" operiert, der immerhin einige juristische Tragweite hat. Wie die folgenreiche Formulierung in die vom Bundeswirtschaftsministerium verfasste Antwort gelangt ist, will offiziell niemand erklären. Bundesnetzagentur und das Ministerium verweisen auf den Gesamtkontext der Antwort. Darin stehe darüber hinaus nichts, was vom bisherigen Tenor abweiche: der Betrieb der CT-Telefone ist verboten und bei Störungen droht ein Bußgeld. Dabei werde jedoch das "Prinzip der Verhältnismäßigkeit" beachtet.

Siehe dazu auch:

(vbr)