Nationale Sicherheit: Kaufvertrag zur Quellen-TKÜ bleibt geheim

Das Bundesinnenministerium und das Bundeskriminalamt haben einen Antrag auf Einsichtnahme in den Vertrag zum Kauf von Software für die Quellen-TKÜ abgelehnt. Die würde die innere und öffentliche Sicherheit gefährden.

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Das Bundesinnenministerium und das Bundeskriminalamt (BKA) verweigern die Offenlegung des Kaufvertrags für eine Software zur Quellen-TKÜ, weil es die Sicherheit der Bundesrepublik gefährde. Das geht aus den Antworten beider Behörden auf Anfragen von Netzpolitik.org hervor. Anfang Mai war bekannt geworden, dass das Bundesinnenministerium eine Software-Lizenz für zehn Computer von der Firma Elaman/Gamma erworben hat – Kostenpunkt 147.000 Euro. Dabei hat selbst der Generalbundesanwalt zu der Zeit keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Nutzung der Software gesehen.

Das Beschaffungsamt des Innenministeriums schreibt, aus der Einsicht auch nur in Teile des Vertrags könnte auf die technischen Fähigkeiten und die Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden rückgeschlossen werden. Das würde Wirksamkeit und Nutzen der Quellen-Telekommunikationsüberwachung einschränken und damit bedingt auch die "innere und öffentliche Sicherheit" gefährden. Außerdem sei das Dokument als Verschlusssache geheim und müsse deswegen nicht herausgegeben werden.

Als weiteres Argument gegen die Herausgabe führt das Ministerium an, dass dadurch das geistige Eigentum von Elaman berührt werde und auf diesem Wege Geschäftsgeheimnisse bekannt würden. Deswegen habe das Unternehmen die Veröffentlichung abgelehnt. Das Bundeskriminalamt ergänzte diesen Punkt noch um die Erklärung, dass bei einer Schwärzung der schützenswerten Vertragsinhalte "keine nennenswerten Informationen mehr übrig blieben".

Gegenüber Netzpolitik.org wies Constanze Kurz, die Sprecherin des Chaos Computer Clubs, darauf hin, dass die Behörden alle Ablehnungsgründen vorbringen, die aus dem Informationsfreiheitsgesetz herauszuholen seien. Damit würde man sogar den bloßen Anschein von Transparenz vermeiden und eine Überprüfbarkeit der Kooperation mit "einem notorischen Hoflieferanten bekannter Folterregimes" vermeiden. Mit der Bitte um Vermittlung wenden sich die Antragssteller nun an den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit, bevor eventuell offiziell Widerspruch eingelegt werden könnte. (mho)