E-Vergabe: Nutzer von Linux oder Mac müssen draußen bleiben

Die Online-Plattform des Bundes für elektronische Angebote zur Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen funktioniert derzeit nur unter Windows-Betriebssystemen, was von Rechtsexperten kritisch beäugt wird.

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Die Online-Plattform des Bundes für elektronische Angebote zur Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen funktioniert derzeit nur unter Windows-Betriebssystemen. Nutzer etwa von Linux oder Macs sind somit von der E-Vergabe ausgeschlossen. Der Berliner Fachanwalt Michael Schinagl geht daher davon aus, "dass sämtliche Ausschreibungen des Bundes zur Zeit angreifbar sind". Es bestehe nämlich keine Chancengleichheit. Unternehmen, die nicht über die erforderliche proprietäre Software verfügen oder sie wegen Sicherheitsbedenken nicht einsetzen wollen, würden einfach außen vor bleiben.

Schinagl hatte sich Anfang der Woche für einen Mandanten über die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der E-Vergabe erkundigt. Die IT-Hotline des Beschaffungsamtes des Bundesinnenministeriums beschied ihm daraufhin, dass nur die Betriebssysteme Microsoft Windows XP und Windows 2000 unterstützt würden. Weiter erforderlich sei Java in den nicht mehr taufrischen Versionen 1.4.2_08 bis 1.5.0_06 sowie für Bieter die elektronische Signatursoftware jSign 3.3.0.6. Die Leistung einer digitalen Unterschrift sei nur mit der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Signaturkomponente OpenLimit möglich, die Bestandteil von jSign ist. Bei bestimmten Ausschreibungen würden zudem noch zusätzlich Programme gemäß der Angaben im "Leistungsvzerzeichnis-Cockpit" des Beschaffungsamts benötigt.

Auf weitere Nachfrage teilte die IT-Hotline noch mit, dass man für Anfang 2008 die Unterstützung zumindest von Linux für OpenLimit erwarte. Der Einsatz weiterer Signaturkomponenten sei nicht geplant. Nach Kenntnis Schinagls wird sich die Linux-Tauglichkeit von OpenLimit aber verzögern. Zudem vermisst der Anwalt eine Klarstellung, ob neben PDF-Dateien auch solche im Open Document Format (ODF) zulässig seien. Entsprechende Textformate werden etwa bereits aufgrund einer Verordnung vom September vom Bundesgerichtshof (BGH) und dem Bundespatentgericht angenommen.

Der Branchenverband Bitkom hatte im April 2006 gefordert, Lösungen zur E-Vergabe bei Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen mit einheitlichen Schnittstellen zu versehen, damit Nutzer mit einem Clientprogramm an Ausschreibungen unterschiedlicher öffentlicher Auftraggeber teilnehmen könnten. Auch die erforderliche Hardware wie Chipkarten oder Kartenleser müsse plattformübergreifend nutzbar sein.

Im November vergangenen Jahres erfolgte dann die Novelle des Vergaberechts. Damit können öffentliche Auftraggeber die Kommunikationsmittel zur Vergabe öffentlicher Aufträge frei wählen. In der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ist künftig anzugeben, inwieweit mit den Unternehmen per Post, Fax, direkt oder elektronisch kommuniziert wird. Ministerien und Wirtschaftsverbände haben zudem einen Plan erstellt, der die branchenweise Umstellung auf ausschließlich elektronische Angebote bis 2010 regelt.

Die Aufträge der öffentlichen Verwaltung an die private Wirtschaft machen in Deutschland rund 13 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus, was etwa 300 Milliarden Euro pro Jahr entspricht. Der Bundestag debattiert am heutigen Donnerstag über einen Antrag (PDF-Datei) der Grünen, der sich für ein "transparentes, mittelstandsfreundliches, innovationsoffenes und soziales Vergaberecht" stark macht. Damit soll das Ausschreibewesen "vereinfacht und entbürokratisiert" werden. Zudem plädiert die Oppositionspartei dafür, die Förderung von Innovationen vor allem im ökologischen und sozialen Bereich durch das Vergaberecht zu erleichtern. (Stefan Krempl) / (jk)