Urteil gegen teure Rufnummernmitnahme

Der Gesetzgeber hat die Gebühren für die Rufnummernmitnahme im Festnetz nicht festgelegt. Einige Unternehmen machen damit ungeniert Kasse. Der Provider Easybell hat gegen diese Praxis geklagt und gewonnen.

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Von
  • Urs Mansmann

Wer den Anschluss wechselt, hat einen Anspruch darauf, seine Rufnummern mitzunehmen. In einem Fall berechnete die abgebende Telefongesellschaft fast 300 Euro für zehn Festnetz-Rufnummern, rund 30 Euro pro Rufnummer. Der Provider Easybell erhob dagegen Klage wegen Wettbewerbsbehinderung vor dem Landgericht Köln (Az. 31 O 193/13). Im Kern ging es darum, ob das Portierungsentgelt einmal pro Portierungsvorgang oder einmal pro portierter Nummer erhoben werden darf. Das beklagte Unternehmen erkannte die Forderung an und darf die Portierungskosten künftig nur noch pro Vorgang abrechnen.

Anders als im Mobilfunknetz gibt es im Festnetz keine Obergrenzen für die Portierungsgebühren, allerdings dürfen sie nur die tatsächlich entstehenden Kosten abdecken. Easybell kritisiert, dass wechselwillige Kunden dennoch immer wieder mit überraschend hohen Portierungskosten des Altanbieters konfrontiert würden. Das führe häufig zu einem Widerruf des Wechselauftrags. Mit dem Urteil im Rücken will Easybell künftig konsequent gegen überhöhte Forderungen der Wettbewerber vorgehen und fordert vom Gesetzgeber, die Entgelthöhen für Portierungen auch im Festnetz festzuschreiben. (uma)