Rapidshare: BGH bestätigt Prüfpflichten für Sharehoster

Der Bundesgerichtshof hat die Revision von Rapidshare gegen ein Urteil des Oberlandesgericht Hamburg zurückgewiesen. Das hatte die Haftungsgrenzen für Sharehoster neu gezogen.

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Im langjährigen Rechtsstreit zwischen Rechteinhabern und Rapidshare hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag die Revision des Sharehosters zurückgewiesen und damit die Urteile des Oberlandesgerichts Hamburg vom 14. März 2012 bestätigt. Der BGH habe die Revision in dem von Buchverlagen angestrengten Verfahren ebenso zurückgewiesen wie in dem Verfahren der Verwertungsgesellschaft GEMA, teilte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels am Donnerstag mit. Von Rapidshare war kurzfristig keine Stellungnahme zu dem BGH-Entscheid zu bekommen.

Das OLG Hamburg hatte mit seinem Urteil vom März 2012 die Haftungsgrenzen für Sharehoster neu gezogen. Das Geschäftsmodell berge strukturell die Gefahr massenhafter Urheberrechtsverletzungen, deshalb seien dem Unternehmen erweiterte Prüf- und Handlungspflichten zuzumuten. Das Unternehmen könne als Störer in Haftung genommen werden. Konkret ging es in dem Fall um zahlreiche Musik- und E-Book-Dateien, die auf Rapidshare abgelegt und deren Links von Dritten veröffentlicht worden waren.

Das OLG hatte Rapidshare auferlegt, nach Hinweis von Rechteinhabern nicht nur die Dateien mit urheberrechtlich geschützten Inhalten auf seinen Servern zu löschen, sondern darüber hinaus aktiv nach weiteren möglichen Rechtsverletzungen zu suchen. Es sei zumutbar, dass "unter anderem in Link-Ressourcen im Internet gezielt nach weiteren Links gesucht werde, über die das betreffende Werk in urheberrechtsverletzender Weise zugänglich gemacht werde."

"Die Bestätigung des Urteils vor dem Bundesgerichtshof ist wegweisend und ein entscheidender Schritt", meint Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. "Speicherdienste wie RapidShare tragen Verantwortung für die bereit gestellten Inhalte, sie können sich nicht mehr hinter vagen Ausreden verschanzen. Die Zeiten sind vorbei, in denen man mit illegal zur Verfügung gestellten Inhalten problemlos Geld verdient hat."

Für Rapidshare sind diese Zeiten allerdings vorbei. Der Sharehoster, einst ein Pionier der Branche und international gut im Geschäft, hatte unter zunehmendem Druck der Rechteinhaber durch zahlreiche Änderungen seines Geschäftsmodells bei Filesharern an Anziehungskraft eingebüßt. Ende 2012 hatte das von einem Deutschen gegründete, aber in der Schweiz angesiedelte Unternehmen dann Trafficlimits für hochgeladene Dateien eingeführt und die Szene damit endgültig vergrault. Es folgte, was folgen musste: Sparkurs und Entlassungen. Derzeit versucht Rapidshare, sich als Cloudanbieter neu zu erfinden. (vbr)