Umfangreiche Handy-Rasterfahndung in Schleswig-Holstein

Staatsanwaltschaften und Polizeien haben in Schleswig-Holstein seit 2009 über 850 Funkzellenabfragen durchgeführt. Allein in einem Fall wurden in Kiel binnen 24 Stunden 2,3 Millionen Verbindungs- und Standortdaten erfasst.

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Ermittler in Schleswig-Holstein setzen in großem Stil auf das umstrittene Instrument der Funkzellenabfrage. Staatsanwaltschaften und die Polizei haben in dem nördlichen Bundesland seit 2009 über 850 entsprechende Rasterfahndung mit Handy-Daten durchgeführt. Dies erklärte die Kieler Landesregierung in einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der Piratenpartei. Die Zahl der Betroffenen konnte das Innenministerium nur in 129 Verfahren recherchieren. Demnach waren über zwei Millionen Anschlüsse betroffen. Die Piraten gehen deswegen von insgesamt rund sieben Millionen georteten Handys seit 2009 aus.

Das Ausmaß der von Jahr zu Jahr zunehmenden Überwachung überrascht in einzelnen Fällen. 2012 hatten die Strafverfolger dem Papier zufolge einen Bereich im Bezirk Kiel einen ganzen Monat lang im Visier und führten dort permanent Handy-Abfragen durch. 2010 erfassten sie ebenfalls im Umkreis der Landeshauptstadt innerhalb von 24 Stunden 2,3 Millionen Verbindungs- und Standortdaten von 300.000 Menschen. 2009 sollen in einem anderen Fall 120.000 Anschlüsse betroffen gewesen, aber nur 70.000 Datensätze erhoben worden sein. Die Piraten sprechen deswegen von teilweise unplausiblen Fällen und gehen von einer noch größeren Zahl erfasster personenbeziehbarer Informationen aus

Zum Vergleich: In Dresden fischten die Sicherheitsbehörden im Februar 2011 im Rahmen einer Demonstration rund eine Million entsprechender Informationen ab. Der Fall rückte die Funkzellenabfrage erstmals ins Licht einer größeren Öffentlichkeit und löste eine parlamentarische Debatte aus. In Berlin sind laut Senatsangaben in den vergangenen Jahren in 800 Verfahren über acht Millionen Daten erhoben worden. Der Bundestag hatte sich im Februar mit der Mehrheit der schwarz-gelben Koalition dafür ausgesprochen, das Ermittlungsinstrument unverändert beizubehalten.

Nach Regierungsangaben konnten durch die zahlreichen Funkzellenabfragen 64 Verfahren aufgeklärt werden. In 36 Fällen sei es zu einer Verurteilung der Täter gekommen. Schleswig-Holsteins Innenminister Andreas Breitner verteidigte die Maßnahmen. Sie würden ausschließlich zur Aufklärung schwerster Verbrechen verwendet. In der Antwort ist aber auch von Diebstahl, Einbruch, Landfriedensbruch oder Drogendelikten die Rede. Die Abfragen müssen Breitner zufolge von der Staatsanwaltschaft beantragt und gerichtlich genehmigt werden. Der SPD-Politiker unterstrich: "Mehr rechtsstaatliche Sicherung geht nicht." (mho)