Autonome Autos machen Privat-Pkw überflüssig

Selbstfahrende Wagen könnten den Fahrzeugbestand dramatisch reduzieren, zeigen aktuelle Analysen. Der Grund: Die autonomen Autos eliminieren die Nachteile des Car-Sharings.

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Von
  • Jens Lubbadeh

Autonome Autos haben nach Aussage aktueller Analysen das Potenzial, die Fahrzeugbestand um mehr als 90 Prozent zu reduzieren. Das berichtet das Magazin Technology Review in seiner aktuellen Ausgabe 09/2013 (am Kiosk oder hier zu bestellen).

Alexander Hars, Geschäftsführer der Unternehmensberatung Inventivio und Betreiber der Webseite „Driverless car market watch“, hat untersucht, welche Folgen selbstfahrende Autos für Verkehr und Gesellschaft haben. Die wirklich „grundlegenden, transformativen Veränderungen“ erwartet er bei den Besitzverhältnissen. Der Grund: „Autonome Fahrzeuge eliminieren die Nachteile von Car-Sharing gegenüber der Nutzung eines eigenen Autos.“ Bequemer als ein Mietwagen, der sich per Smartphone herbeipfeifen lässt und sich am Ziel selbst irgendwo einen Parkplatz sucht, kann kein eigener Pkw sein.

Da autonome Autos zudem nicht mehr die meiste Zeit herumstehen, sondern als eine Art Cloud ständig durch die Gegend zirkulieren können, sind sie auch besser ausgelastet als private Pkw. Hars: „Dadurch werden Car-Sharing-Anbieter ihren Kunden Mobilitätsdienstleistungen zu deutlich niedrigeren Gesamtkosten anbieten können, als dies bei privater Nutzung möglich ist.“ Das US-amerikanische Earth Institute hat errechnet, dass die Vollkosten pro Kilometer von 46 auf 25 US-Cent sinken würden, wenn autonome Taxis alle privaten Pkws einer mittelgroßen Stadt ersetzen würde.

Eine weitere Folge: Durch die bessere Auslastung, schätzt Hars, ließe sich der deutsche Pkw-Bestand von derzeit circa 43 Millionen auf 4 Millionen reduzieren. Noch weiter geht die US-Unternehmensberatung PWC : Sie glaubt, dass ein dichtes Netz an autonomen Taxis gar 99 Prozent der 245 Millionen Autos in den USA überflüssig machen könnte. „Die Folgen für die Automobilindustrie sind leicht abzusehen – es sei denn, es gelingt ihr, neue Märkte im Bereich der Mobilität zu erschließen“, kommentiert Hars.

Noch verbietet das „Wiener Abkommen über den Straßenverkehr“ von 1968 fahrerlose Fahrzeuge. Es schreibt vor, dass ein Fahrer jederzeit die Kontrolle über sein Fahrzeug haben muss. Ein Zwischenschritt könnten aber ferngesteuerte Wagen sein. „Teleoperierte Fahrzeuge sind nach gegenwärtiger Rechtslage unzulässig, weisen jedoch weniger Konfliktbereiche mit der Rechtsordnung auf als autonome Autos“, schreiben Forscher der TU München. Christian Müller, Leiter der Automotiv-Gruppe des DFKI, glaubt: „Ferngesteuertes Fahren wird am ehesten im Verkehr zugelassen, immerhin ist hier klar, wer die Verantwortung trägt.“ (jlu)