Kabelkanäle: Gericht weist KDG-Klage gegen Telekom ab

Kabel Deutschland will die Miete, die das Unternehmen für die Mitnutzung von Kabelschächten der Telekom zahlt, auf dem Prozessweg senken. Die erste Etappe geht an die Bonner.

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Kabel Deutschland will trotz einer ersten Niederlage vor dem Landgericht Frankfurt weiter gegen die von der Deutschen Telekom verlangte Miete für die Mitnutzung von Kabelschächten vorgehen. Der Kabelnetzbetreiber fordert, die Telekom solle die Gebühren deutlich senken und zu viel bezahlte Miete erstatten.

Kabel Deutschland hatte im April 2012 gegen die Telekom geklagt und gefordert, die jährliche Miete von derzeit rund 100 Millionen auf 34 Millionen Euro zu senken. Darüber hinaus will der Kabelnetzbetreiber 350 Millionen Euro erstattet haben. Die Münchner sind der Ansicht, die von der Telekom erhobenen Gebühren seien wettbewerbswidrig überhöht und zogen dazu den Vergleich zu den vom Regulierer immer wieder gesenkten Gebühren für die letzte Meile des Telefonnetzes heran.

Dieser Argumentation wollte das Frankfurter Landgericht nicht folgen. Kartellrechtliche Maßnahmen seien nicht angezeigt, weil die Telekom keine marktbeherrschende Stellung innehabe. Das ergebe sich schon aus der Tatsache, dass der 2003 geschlossene Nutzungsvertrag zwischen Telekom und Kabel Deutschland sowie die bloße Existenz des Kabelnetzbetreibers eine Folge des vom Kartellamt angeordneten Verkaufs der Kabelnetzes sei.

Um die Jahrtausendwende musste die Telekom weite Strecken des Kabelnetzes der Bundespost auf Druck des Bundeskartellamts verkaufen. Daraus gingen verschiedene Kabelnetzbetreiber – darunter auch Kabel Deutschland – hervor, deren Netze zum Teil noch durch Schächte laufen, die Eigentum der Telekom geblieben sind. Die dafür fälligen Gebühren haben die Unternehmen untereinander in Nutzungsverträgen festgelegt.

Kabel Deutschland kündigte nach der Niederlage in erster Instanz am Mittwoch an, die schriftliche Begründung abzuwarten und diese dann genau zu prüfen – um dann "sehr wahrscheinlich" in Berufung zu gehen. Das Unternehmen hatte schon bei der Klageerhebung deutlich gemacht, für den langen Marsch durch die Instanzen bereit zu sein. (vbr)