eBay erringt weiteren Plagiat-Streit-Sieg

Das Brüsseler Handelsgericht hat entschieden, dass eBay nicht dazu verpflichtet werden könne, schon vor dem Einstellen zu überprüfen, ob es sich bei einem Artikel um Originalware oder um ein Plagiat handelt.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Original oder Fälschung? Aktuelles Ralph-Lauren-Angebot bei eBay. Der Verkäufer ist in den USA angemeldet, Artikelstandort soll Hongkong sein.

Der Online-Auktionsbetreiber eBay hat im Rechtsstreit um eine Haftbarmachung für den Verkauf von gefälschten Markenartikeln auf der Versteigerungsplattform eigenen Angaben zufolge erneut punkten können. Nachdem ein Gericht in New York bereits im Juli festgestellt hatte, dass es nicht primär die Aufgabe von eBay sei, die Einhaltung von Markenrechtsansprüchen anderer Firmen zu überwachen, habe jetzt das Brüsseler Handelsgericht gleichlautende Ansprüche des französischen Konsumgüterkonzerns L’Oréal abgeschmettert, teilte das Unternehmen mit.

L’Oréal, mit einem Jahrsumsatz von rund 16 Milliarden Euro der größte Kosmetikproduzent weltweit, hatte eBay im September vergangenen Jahres in gleich fünf europäischen Ländern verklagt. Der Vorwurf: eBay tue nicht genug, um den Handel mit gefälschten Markenprodukten des Unternehmens zu unterbinden. L’Oréal vertreibt unter anderem Parfüms und Kosmetika der Marken Giorgio Armani, Ralph Lauren und Lancôme. Das Tribunal de Commerce in Brüssel wies die Klage des Kosmetikkonzerns jedoch ab.

Die Richter befanden, dass eBay mit dem Entfernen von mutmaßlich gefälschten Produkten aus Versteigerungen seinen Pflichten zur Bekämpfung von Markenrechtsverletzungen ausreichend nachkomme. Das Unternehmen könne nicht dazu verpflichtet werden, schon vor dem Einstellen zu überprüfen, ob es sich bei einem Artikel um Originalware oder um ein Plagiat handelt. eBay weist darauf hin, dass Teilnehmer am Verifizierte Rechte Inhaber Programm (VeRI) auf rechtsverletzende Angebote hinweisen und deren Löschung verlangen können. L’Oréal kündigte an, Berufung gegen die Entscheidung des Handelsgerichts einlegen zu wollen.

Noch nicht entschieden sind die Klagen, die L’Oréal in Frankreich, Deutschland, Großbritannien und Spanien gegen eBay angestrengt hat. Interessant dürfte dabei insbesondere die Auffassung der französischen Richter sein: Zuletzt hatte in Gericht in Troyes eine Strafe von 20.000 Euro wegen des Verkaufs zweier gefälschter Hermes-Taschen auf der eBay-Plattform verhängt, dann verurteilte das Pariser Handelsgericht das Unternehmen zu einer Strafzahlung von fast 40 Millionen Euro, weil eBay den Verkauf von gefälschten Luxuswaren nicht verhindert und den Handel von Artikeln nicht unterbunden habe, die sonst nur über ausgewählte Distributionswege abgesetzt werden dürfen. (pmz)