Bundesregierung kontaktiert Snowden wegen Auskunftserteilung

Der für seine NSA-Enthüllungen weltbekannte Whistleblower soll aus "Datenschutzgründen" in die Herausgabe seines an Deutschland gerichteten Asylantrages an die Presse einwilligen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 136 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Tim Gerber

Die Bundesregierung hat über die Deutsche Botschaft in Moskau Kontakt zu dem russischen Anwalt von Edward Snowden, Anatoli Kutscharena, aufgenommen. Laut einem Schreiben an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg, das heise online vorliegt, hat das Auswärtige Amt den Whistleblower um seine Zustimmung ersucht, nähere Auskünfte zu seinem Anfang Juli an die Bundesrepublik gestellten Asylantrag erteilen zu dürfen. Das Außenministerium hatte die Herausgabe des Antrages auf Anfrage von heise online unter Hinweis auf den Datenschutz abgelehnt. Selbst die Frage, ob das an Deutschland gerichtete Schreiben Snowdens inhaltlich mit seiner an Polen gerichteten Bitte um Aufnahme identisch sei, hat das deutsche Außenministerium verweigert. Das polnische Außenministerium hatte Kopien des Asylantrag Snowdens hingegen auf einer Pressekonferenz am 3. Juli unter den anwesenden Journalisten verteilt.

Auf die Beschwerde eines Journalisten soll nun das OVG Berlin-Brandenburg entscheiden, ob das Auswärtige Amt diese Auskunft erteilen muss (Az. 6 S 36.13). In dem Verfahren hatte das Gericht dem Auswärtigen Amt eine Nachfrage bei Snowden aufgegeben. Das Schreiben an Snowdens Anwalt wollte das Auswärtige Amt auf Anfrage ebenfalls nicht herausgeben. Es sei derzeit nicht sicher, dass Snowden das Schreiben bereits erhalten hat. Es müsse ausgeschlossen werden, dass Herr Snowden von dem Schreiben aus der Presse erfährt, bevor er es selber gelesen hat.

Snowden hält sich derzeit an einem unbekannten Ort in Russland auf, nachdem das Land ihm vorübergehendes Asyl gewährt hat. (tig)