Microsoft lässt 100.000 Windows-"Raubkopien" beschlagnahmen

Nach einer von Microsoft erstatteten Anzeige hat die Staatsanwaltschaft Halle bei dem PC- und Software-Händler PC Fritz über 100.000 angebliche Raubkopien sichergestellt. PC Fritz behauptet dagegen, es handle sich um gebrauchte Original-OEM-Software.

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Von
  • Hajo Schulz

Im Auftrag der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Organisierte Kriminalität in Halle haben rund 100 Beamte die Geschäfts- und Lagerräume des PC- und Software-Händlers PC Fritz nach illegalen Kopien von Microsoft-Software wie Windows 7 durchsucht und über 100.000 Datenträger sichergestellt. Microsoft hatte nach eigenen Angaben zahlreiche von PC Fritz verkaufte Datenträger als Raubkopien identifiziert und daraufhin Strafanzeige erstattet. Die Datenträger seien sogenannten Reinstallations-DVDs nachempfunden, wie sie der Computerhersteller Dell zuweilen PCs beifügt, auf denen Windows 7 vorinstalliert ist. Die Microsoft vorliegenden Raubkopien seien von PC Fritz mit einer eigenen Verpackung und einem ebenfalls gefälschten Echtheitszertifikat versehen worden. Die durch PC Fritz verursachten eigenen wirtschaftlichen Einbußen schätzt Microsoft auf einen siebenstelligen Betrag.

PC Fritz bestreitet allerdings, Raubkopien verkauft zu haben – man distanziere sich im Gegenteil ausdrücklich vom Handel mit gefälschten Datenträgern. Bei der beschlagnahmten Ware handele es sich um gebrauchte, aber originale OEM-Recovery-Datenträger. Wie ein PC-Fritz-Sprecher gegenüber heise online erklärte, kaufe man die Windows-Kopien in der Regel von sogenannten PC-Refurbishern. Das sind Unternehmen, die ihrerseits größere Posten gebrauchter PCs von Firmen und Behörden aufkaufen und die enthaltenen Software-Lizenzaufkleber und Datenträger isolieren, bevor sie die Hardware einer Weiterverwertung zuführen.

Die jetzt von Microsoft veranlasste Aktion hält PC Fritz für einen weiteren Versuch Microsofts, den Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen zu unterbinden. Der Wiederverkauf "entbundelter" Recovery-Datenträger sei aber durch ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2000 ausdrücklich erlaubt. Man werde sich juristisch gegen Microsoft zur Wehr setzen und denke darüber nach, dem Software-Riesen per einstweiliger Verfügung die Behauptung untersagen zu lassen, man handele mit Raubkopien. (hos)