Verbraucherschützern stoßen Flatrate-Kündigungen durch E-Plus sauer auf

Trotz nach ihrer Meinung ungerechtfertigter Kündigung machen Verbraucherschützer den betroffenen Kunden wenig Hoffnung.

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Die von E-Plus in den vergangenen Tagen ausgelöste  Kündigungswelle gegen Kunden des Datenflatrate-Tarifs liegt nicht nur den Betroffenen schwer im Magen. Auch die Verbraucherschützer sehen kaum eine Handhabe dagegen. Sollte die Kündigung allein aufgrund der vermeintlich "übermäßigen Nutzung" erfolgt sein, so ist sie nach Ansicht von Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin jedoch eindeutig unberechtigt. Betroffene Kunden könnten eine Feststellungsklage erheben und von einem Gericht feststellen lassen, dass die Kündigung zu Unrecht erfolgt ist und der Vertrag fortbestehen müsse. Da eine solche Klage recht langwierig werden kann, dürfte sich dieser Weg jedoch kaum lohnen.

Ein anderer Weg sei, eine einstweilige Verfügung dahingehend zu beantragen, dass die Datenübertragung weiter ermöglicht wird. Bei einer unberechtigten Kündigung haben Kunden zudem einen Schadensersatzanspruch gegen E-Plus. Die Mehrkosten für einen Vertrag bei einem vergleichbaren Flatrate-Anbieter können Kunden geltend machen. Insgesamt steht der Nutzen dieser Maßnahmen nach Ansicht von Jahn jedoch kaum in einem sinnvollen Verhältnis zum Aufwand. Für die meisten Kunden dürfte der Wechsel zu einem anderen Flatrate-Anbieter die sinnvollste Alternative sein. In den Netzen von T-Mobile und Vodafone stehen seit Kurzem Flatrate-ähnliche Angebote zum Preis von 35 Euro zur Verfügung; nach der Übertragung von 10 GByte drosseln die Anbieter die Übertragungsgeschwindigkeit allerdings auf ISDN-Niveau. Weitere Angebote nennt der Datentarif-Rechner auf heise mobil. (ll)