Vorgebliche Antiviren-Seite zockt Anwender ab

Anwendern wird mit geschickt gestalteten Werbebannern die Infektion des eigenen PC vorgetäuscht. Ein Klick darauf führt zu einem kostenpflichtigem Abo von eigentlich kostenlosen Versionen.

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Von
  • Daniel Bachfeld

G Data, Hersteller von Anvirensoftware, warnt vor einer aktuellen Kampagne eines unseriösen Security-Portals. Die Betreiber versuchen, Anwender in eine Abofalle zu locken: Besuchern der Streaming-Seite kino.to wird mit geschickt gestalteten Werbebannern die Infektion des eigenen PC etwa mit dem Wurm Blaster vorgetäuscht.

Ein Klick auf die gefälschte Sicherheitswarnung führt anschließend auf eine Webseite, die den Opfern nach erfolgter Registrierung eine kostenlose Vollversion von G Data AntiVirus zur Desinfektion des PC verspricht. Angeboten werden dann jedoch nur frei zugängliche Testversionen unterschiedlicher Antiviren-Hersteller, darunter auch G Datas Produkt. Wenn das Opfer dort nicht aufpasst, hat es nach der Registrierung ungewollt ein Zweijahresabo zum Preis von 316 Euro abgeschlossen.

G Data weist darauf hin, dass es in keinerlei geschäftlicher Verbindung zum Anbieter der Webseite steht und rechtliche Schritte gegen die in Dubai registrierte Firma prüft. Bislang haben derartige Anbieter mit einer vorgetäuschten Infektion eher versucht, mehr oder minder nutzlose Virenscanner, sogenannte Scareware, zu verkaufen. Wie man Schreck-Ware erkennt, sich davor schützt und sie im Fall der Fälle beseitigt, erklärt der Artikel "Scharlatane und Hochstapler" auf heise Security.

Gegen die neue Masche hilft nur Ruhe bewahren. So empfiehlt Nico Reiners vom Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover Betroffenen, auf keinen Fall zu zahlen und gelassen zu bleiben, auch wenn Inkasso-Büros eingeschaltet werden. Selbst von der Androhung eines Schufa-Eintrags oder einer Klage solle man sich nicht beeindrucken lassen. "Die Abofallen-Betreiber haben kein Interesse an einer Klage, da sie Angst haben zu verlieren, und ein Schufa-Eintrag ist auch nicht ohne Weiteres möglich," erklärte der Jurist. (dab)