Gericht: Internetportal für anonyme Kommentare verantwortlich

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich erstmals mit der Frage beschäftigt, wer für beleidigende Kommentare anonymer Internetnutzer zur Verantwortung gezogen werden kann.

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Nachrichtenseiten im Internet können einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zufolge für beleidigende Kommentare ihrer Nutzer zur Verantwortung gezogen werden. Der EGMR hat am Donnerstag in Straßburg erstmals in einem solchen Fall die Klage eines großen Nachrichtenportals in Estland über eine Verletzung seiner Meinungsfreiheit zurückgewiesen. 2008 hatten estnische Gerichte den Portalbetreiber Delfi AS wegen beleidigender Kommentare seiner Leser zu einer Geldstrafe verurteilt.

In dem Verfahren ging es laut Mitteilung des Gerichts um Kommentare zu einem Artikel über Fährrouten. Delfi hatte über Konsequenzen berichtet, die neue Fährrouten einer Fährgesellschaft für andere Verbindungen zu einigen Inseln hatten. Auf den neuen Routen eingesetzte Eisbrecher beeinträchtigten demnach auch dort die Stabilität es Eises, wo Autostraßen über das Eis zu den Inseln angelegt werden sollten. Der Bau der Straßen sei dadurch um einige Wochen verzögert worden.

Auf den Bericht hatten Leser in den Kommentaren mit Beleidigungen und Drohungen gegen die Fährgesellschaft reagiert, die daraufhin erfolgreich gegen Delfi klagte. 2008 verurteilte ein estnisches Gericht den Portalbetreiber, der Fährgesellschaft einen Schadensersatz in Höhe von umgerechnet rund 320 Euro zu leisten. Der Oberste Gerichtshof wies den Berufungsantrag von Delfi im Jahr darauf ab. Darin hatte sich das Unternehmen unter anderem auf die Haftungsprivilegien von Providern berufen.

Vor dem EGMR argumentierte Delfi damit, das estnische Gericht habe das Recht auf freie Meinungsäußerung beschnitten. Dem hat der Gerichtshof auch nicht widersprochen. Doch die sieben Richter der Kammer halten das estnische Urteil für einen berechtigten und angemessenen Eingriff in die Rechte des Portalbetreibers. Trotz eindeutiger Warnungen an die Nutzer und automatischer Wortfilter habe Delfi nicht genug getan, um beleidigende Kommentare schnell zu entfernen.

Zwar habe die Fährgesellschaft im Prinzip gegen die Urheber der Kommentare vorgehen können. Doch seien die Urheber nur schwer zu ermitteln gewesen, da Delfi seinen Nutzern Kommentare ohne Registrierung erlaubt habe. Es sei daher zweckmäßig und angemessen, Delfi für die Kommentare verantwortlich zu machen, auch weil der Portalbetreiber aus diesen einen wirtschaftlichen Vorteil ziehe. Schließlich habe das estnische Gericht nur eine kleine Strafe verhängt und darüber hinaus keine weiteren Eingriffe verfügt. (vbr)