Yahoo geht gegen deutschen Social-Bookmark-Dienst Icio.de vor

Der Suchmaschinen- und Portalbetreiber hat die Kölner Marketingagentur rankingCHECK abgemahnt, da sie mit Icio.de gegen das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht verstoße.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Der Suchmaschinen- und Portalbetreiber Yahoo hat die Kölner Marketingagentur rankingCHECK wegen Verstoßes gegen das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht abgemahnt. Die Agentur betreibt den 2003 gegründeten deutschsprachigen Social-Bookmark-Dienst Icio.de. Yahoo als Eigentümerin des Social-Bookmark-Dienstes del.icio.us verlangt, dass der Dienst seine Domain aufgibt und bis zum morgigen Mittwochmittag eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, in der die Kölner sich mit dem Verzicht auf die künftige Nutzung der Domain einverstanden erklären.

RankingCHECK-Geschäftsführer Thorsten Olscha zeigte sich gegenüber heise online von der Vorgehensweise der Kalifornier überrascht, die einem Ende von icio.de gleichkäme. Er habe den Social-Bookmark-Dienst von der Firma Connox GmbH gekauft und betreibe ihn aus Gründen der Imagepflege. Derzeit bereitet er ein Relaunch des Dienstes vor, der eine erhebliche Erweiterung der Features vorsieht. Angesichts des Programmieraufwands sei der Dienst sogar ein "leichtes Minusgeschäft", sagt Olscha.

Olscha kündigte an, sich gegen die Unterlassungserklärung wehren zu wollen. Er befürchtet, dass Yahoo über eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei in den nächsten Tagen einen Unterlassungsanspruch an einem größeren deutschen Landgericht beantragen wird. Er hätte sich gewünscht, dass sich Yahoo zunächst direkt an ihn gewandt hätte, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Olscha verwies darauf, dass Yahoo erst im Oktober eine europäische Registrierung der Wortmarke del.icio.us beantragt habe, die bislang noch nicht abgeschlossen sei.

Icio.de sei bereits, betont Olscha, lange auf dem deutschen Markt vertreten und habe daher schon einen gewissen Bekanntheitsgrad erworben. Er habe nun die Befürchtung, dass durch die kurzen Reaktionszeiträume kaum eine Chance bestehe, die Nutzer auf ein alternatives Portal zu übertragen. Der Kölner Markenrechtler Tim Berger erklärte: "Der Richter hat nun zu entscheiden, ob eine Verwechslungsgefahr besteht." Fraglich sei, ob icio.de in Deutschland ausreichend bekannt war. Anders als Mr. Wong oder Linkarena gehört icio.de eher zu den kleinen deutschsprachigen Bookmark-Diensten. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (jk)