Tierschützer erstes Ziel des britischen Überwachungsgesetzes?

Nach dem RIPA-Gesetz müssen Verdächtige schwerer Verbrechen verschlüsselte Daten auf ihren Rechnern der Polizei unter Strafandrohung zugänglich machen.

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Von
  • Florian Rötzer

Im Zuge der Terrorbekämpfung wurde in Großbritannien unter der Blair-Regierung das umstrittene RIPA-Gesetz (Regulation of Investigatory Powers Act) heftig diskutiert und teilweise verabschiedet. Der dritte und umstrittenste Teil trat erst im Oktober dieses Jahres in Kraft. Danach können Besitzer von Computern, die Daten auf ihrer Festplatte verschlüsselt haben, unter Strafandrohung zur Herausgabe der Schlüssel gezwungen werden. Beschränkt sein sollte RIPA allerdings auf schwere Verbrechen.

Treffen könnte es als erste allerdings nicht Terroristen, sondern Tierschutzaktivisten. Im Mai hatte die Polizei Computer von 30 Tierschützern beschlagnahmt. Sie haben nun Anfang November vom Staatsanwalt die Aufforderung erhalten, wie BBC berichtet, die Schlüssel nach dem RIPA-Gesetz herauszugeben. Zudem wurde ihnen nach Artikel 54 auferlegt, über den Vorgang schweigen zu müssen. Bei Zuwiderhandlung droht Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahre. Die BBC hat mit einem der Tierschützer sprechen können, der aber anonym bleiben will. Die Staatsanwaltschaft will dazu keinen Kommentar abgeben. Unklar ist freilich noch, ob die Tierschützer nur "gebeten" (invited) oder aufgefordert wurden, die Schlüssel herauszugeben.

Schon zuvor hatte eine der Betroffenen anonym von dem Vorgang auf Indymedia berichtet. Die Frau erklärt, sie habe ihre Daten nicht verschlüsselt. Da aber verschlüsselte Dateien auf ihrem Computer von der Polizei gefunden wurden, streitet sie ab, dass sie von ihr kommen.

Problematisch ist das Gesetz nicht nur deswegen, weil es nun offenbar auch auf Verdächtige angewendet wird, die keine schweren Verbrechen begangen haben. Kriminelle, denen hohe Strafe droht, könnten hingegen eine viel geringere Strafe als für ihre eigentliche Tat absitzen, wenn sie die Schlüssel nicht herausgeben. Schwer dürfte es auch werden, jemanden nachzuweisen, dass er das Kennwort kennen muss, auch wenn er behauptet, er habe es vergessen. (fr)