Österreich: Umfangreiche Frequenzversteigerung abgeschlossen

Österreichs drei Netzbetreiber A1, T-Mobile und Drei müssen insgesamt 2,014 Milliarden Euro für neue Mobilfunk-Frequenzrechte berappen.

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Nach sechs Wochen und einem Tag ist am Montag die Versteigerung österreichischer Mobilfunk-Frequenzrechte zu Ende gegangen. Die drei Netzbetreiber A1, T-Mobile und Drei müssen insgesamt 2,014 Milliarden Euro berappen. Davon entfallen auf Marktführer A1 1,030 Milliarden, auf T-Mobile gut 654 Millionen Euro, und auf Drei 330 Millionen Euro. Diese Beträge sind voraussichtlich im Dezember fällig. Die derzeit für GSM genutzten Frequenzen werden aber erst 2016, 2018 oder 2020 frei.

Nur das 800-MHz-Band dürfen die Betreiber noch in diesem Jahr nutzen. Es ist seit Abschaltung der analogen TV-Sender ungenutzt. In diesem Band hat A1 vier Blöcke zu je 2×5 MHz ersteigert, T-Mobile zwei Blöcke und Drei gar keinen. Im 900-MHz-Bereich erhalten A1 und T-Mobile jeweils drei Blöcke zu je 2×5 MHz, Drei erhält einen solchen Block. Im Spektrum um 1800 MHz konnte A1 mit geringem Kapitaleinsatz einen großen Brocken ergattern, den sonst niemand haben wollte. Damit wird A1 mit sieben Blöcken zu je 2×5 MHz ausgestattet sein, während T-Mobile und Drei jeweils vier Blöcke zugeteilt werden.

Frequenzen

Addiert man die bestehenden gepaarten Frequenzrechte um 2,1 GHz (UMTS, Nutzungsdauer bis Ende 2020) und 2,6 GHz (LTE, bis Ende 2026) hinzu, ergibt sich folgendes Bild: A1 verfügt über 2×115 MHz, T-Mobile über 2×80 MHz und Drei über 2×75 MHz Spektrum. Diese Verteilung entspricht in etwa den Marktanteilen der Netzbetreiber nach SIM-Karten gerechnet. Allerdings ist dieser Vergleich nur bedingt aussagekräftig, da es auf die Marktanteile am mobilen Datenvolumen ankommt, und nicht auf die Zahl der verteilten SIM-Karten. Das ungepaarte Spektrum ist vergleichsweise bescheiden und hat in Österreich bislang keine Bedeutung.

Traditionell hatte Drei vor der Übernahme von Orange das höchste Datenaufkommen je Kunde. Entsprechend errichtet Drei derzeit zusätzliche Sendestationen, um den Verkehr abführen zu können. Höhere Frequenzen erfordern ein dichteres Sendernetz, und umgekehrt sind bei einem dichteren Sendernetz höhere Frequenzen vorteilhaft. Drei hat keine 800-MHz-Frequenzrechte erhalten, womit besonders kostenintensive Versorgungspflichten wegfallen. Wenn die gleiche Netzabdeckung erreicht werden soll, sind aber deutlich mehr Sendestationen erforderlich. Und im Bereich um 900 MHz hat Drei nur 2x5 MHz bekommen, was keine hohe LTE-Bandbreiten ermöglicht. Allerdings passt das zur bestehenden Netzstruktur sowohl von Drei als auch von Orange, die gar nicht oder kaum auf 900 MHz funken.

Das Versteigerungsverfahren namens "kombinatorische Clockauktion" war sehr komplex. Zunächst sollte ein Teil des 800-MHz-Bandes an einen Neueinsteiger in den österreichischen Markt vergeben werden; allein, es fand sich kein Interessent. Es begann also mit der Clockphase, in der in 72 Runden insgesamt 216 Gebote abgegeben wurden. Pro Tage wurden ein bis sechs Runden durchgeführt.

Danach folgte mit der Vergabephase richtige Schwerarbeit für die drei Mobilfunker: Dieser Abschnitt dauerte 30 Stunden am Stück und umfasste nicht weniger als 4.032 Gebote. Nach einigen Tagen Pause wurde am Montag in der Zuordnungsphase in zwei Bietrunden (149 Gebote) die letzten Details der Verteilung der Frequenzrechte bestimmt.

Versorgungsauflagen

Damit niemand Frequenzen erwirbt um sie zu horten und später gewinnbringend weiterzuverkaufen, sind mit den Frequenzrechten Versorgungsauflagen verbunden. Jeder der drei Anbieter muss mit jedem Frequenzband separat spätestens ab November 2016 mindestens 25 Prozent der Wohnsitze versorgen. Außerdem muss jeder Netzbetreiber, unabhängig von den genutzten Frequenzen, 98 Prozent der Wohnsitze mit Sprachdiensten und langsamen Datendiensten erreichen, und 95 Prozent der Wohnsitze mit mindestens 1 MBit/s Bandbreite im Downlink.

Im 800-MHz-Band gibt es zusätzliche Versorgungsauflagen, die die "weißen Flecken" beseitigen sollen: Die meisten (eher entlegenen) Gebiete Österreichs, in denen es noch kein Breitband-Internet gibt, sollen nun versorgt werden. Unter den 2.379 Gemeinden Österreichs hat die RTR 297 ausfindig gemacht, in denen weniger als 20 Prozent der Haushalte im Inneren der Gebäude (indoor) breitbandige Datendienste nutzen können. A1 muss spätestens im Mai 2015 in 120 dieser 297 Gemeinden mindestens der Hälfte der Haushalte ermöglichen, über 800 MHz wenigstens 2 MBit/s im Downlink und 512 KBit/s im Uplink zu übertragen. Eineinhalb Jahre später muss A1 das in 240 Gemeinde gewährleisten. Für T-Mobile gilt nämliches, allerdings nur für 60 Gemeinden ab Mai 2015, beziehungsweise 120 Gemeinden ab November 2016.

In weiteren 244 Gemeinden, vorwiegend Streusiedlungen, genießen nur 20 bis 50 Prozent der Haushalte Breitbandversorgung im Gebäude. Hier müssen A1 und T-Mobile jeweils 60 Gemeinden bis Mai 2015 und 120 Gemeinden bis November 2016 erschließen. Werden Versorgungsauflagen nicht erfüllt, kann die Behörde Strafzahlungen verhängen.

T-Mobile und Drei sind nicht erfreut über das Ergebnis der Versteigerung. Sie halten den Preis für viel zu hoch und sehen die Schuld bei der Regulierungsbehörde. (jk)