Gravenreuth nimmt Berufungsantrag zurück

In einem vor dem Kammergericht Berlin verhandelten Zivilverfahren gegen die taz hat Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth heute seine Berufung zurückgenommen, wodurch eine frühere Entscheidung des Landgerichts Berlin rechtskräftig wird.

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Von
  • Peter Mühlbauer

Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hat heute in einem vor dem Kammergericht Berlin verhandelten Zivilverfahren gegen die taz seine Berufung zurückgenommen, wodurch eine Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 23. Januar 2007 (15 O 346/06) rechtskräftig wird. Gravenreuth hatte eine angebliche Bestätigungsaufforderungs-E-Mail für einen Newsletter der taz zum Anlass genommen, die Tageszeitung kostenpflichtig abzumahnen. In der Entscheidung hatte das Landgericht eine in diesem Verfahren ohne Anhörung der taz erlassene einstweilige Verfügung wieder aufgehoben.

Dem Prozessbeobachter Jörg Reinholz zufolge nahm Gravenreuth seine Berufung erst zurück, nachdem das Kammergericht zu erkennen gab, dass es sich den Ausführungen des Rechtsanwalts nicht anschließen könne. Der BGH hatte in einem Urteil vom 11. März 2004 (Az. I ZR 81/01) das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren, das unter anderem von Bundesministerien und Gerichten verwendet wird, für rechtmäßig erklärt und damit verbundene werbefreie Bestätigungsschreiben nicht als Spam gewertet.

Siehe dazu auch:

(pem)