Gebrauchte Softwarelizenzen: Gericht verbietet zwei SAP-Klauseln

Zwei Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SAP sind aus Sicht des Landgerichts Hamburg nicht mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vereinbar und damit unwirksam.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 112 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Im Streit über den Handel mit gebrauchter Software hat das Hamburger Landgericht am Freitag zwei Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers SAP verboten (Az. 315 O 449/12). Die Zustimmungsklausel zur Weitergabe von SAP-Software sowie die Regelungen zu Zukauf und der sogenannten Vermessung sind aus Sicht der Kammer nicht mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vereinbar und damit unwirksam.

Geklagt hatte der Vermarkter Susensoftware aus Herzogenrath bei Aachen, der nicht mehr gebrauchte Lizenzen von Unternehmen aufkauft und weiter vermarktet. Im Fall der dritten strittigen Klausel zur Regelung der Softwarepflege wies die Kammer die Klage ab. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Der florierende Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen ist den großen Anbietern wie SAP, Oracle oder Microsoft ein Dorn im Auge – sie sehen darin eine Verletzung ihrer Urheberrechte. Die Unternehmen wollen die Weitergabe der Lizenzen aber auch verhindern, weil sie deutliche Umsatzeinbußen befürchten.

Der EuGH hatte 2012 entschieden, dass Softwarelizenzen unter bestimmten Umständen weiterverkauft werden dürfen. In einem vergleichbaren Fall streiten sich die Münchner Firma UsedSoft und der US-Konzern Oracle bereits seit 2006. Erst im Juli dieses Jahres hatte der Bundesgerichtshof den Fall – nach Prüfung durch den EuGH – an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen. Die Sache müsse neu verhandelt werden und Details über den konkreten Ablauf des Verkaufs seien zu klären, forderte der BGH. (anw)