P2P-Fernsehen scheitert vor dem Bundesgerichtshof

Premiere siegt gegen "Cybersky TV": Der Bezahlfernseh-Anbieter fürchtete, dass die Technik für eine Art Peer-to-Peer-Fernsehen zur Weitergabe kostenpflichtiger Inhalte genutzt werde.

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Von
  • Nico Jurran

Der Münchener Pay-TV-Sender Premiere hat sich endgültig juristisch gegen den Peer-To-Peer-Fernsehdienst "Cybersky TV" (alias "CyberskyTiVi") durchgesetzt. In einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung vom 15. Januar wies der Bundesgerichtshof die Revision von Cybersky-TV-Macher Guido Ciburski gegen das Urteil des OLG Hamburg als Berufungsgericht zurück (Aktenzeichen I ZR 57/07).

Das Urteil des OLG ist somit rechtskräftig. Danach ist es Ciburski verboten, die Software "Cybersky TV" anzubieten, zu verbreiten und/oder zu betreiben, sofern mittels dieser Software entschlüsselte Inhalte des PayTV-Angebots der Klägerin (Premiere) im Rahmen eines Peer-to-Peer-Systems von Nutzern dieser Software im Internet versendet und/oder empfangen werden können.

Bereits für Ende des Jahres 2004 hatte die Koblenzer Softwarefirma Telecontrol Unterhaltungselectronic AG (TCU) unter der Führung von Guido Ciburski ein Programm angekündigt, das Fernsehausstrahlungen nach dem Vorbild von Peer-to-Peer-Tauschbörsen von User zu User kostenlos weiterreichen sollte. Die Fernsehsignale sollten aus mehreren Quellen zusammengeführt werden und mit einer Verzögerung von 5 bis 10 Sekunden beim Nutzer ankommen. Doch der Bezahlfernseh-Anbieter Premiere fürchtete, dass eine solche Technik zur Weitergabe kostenpflichtiger Inhalte genutzt werde und erreichte eine einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb der Software.

Daraufhin folgte ein juristischer Schlagabtausch. Nach einem zweijährigen Rechtsstreit mit Premiere gab die Telecontrol Unterhaltungselectronic AG (TCU) im September 2006 das Programm "Cybersky" zum Download frei. Doch wer auf das versprochene "Realtime-TV in hoher Qualität" gehofft hatte, wurde enttäuscht – die User bekamen lediglich eine nicht funktionierende Betaversion der Software zu sehen.

Per Mails und über die Webseite CyberTiVi versucht Guido Ciburski im November 2006 dann, risikofreudige Investoren zu finden, die sich mit mindestens 150.000 Euro an seinen (privaten) Projekten beteiligen sollten. Als Zugpferd diente ihm dabei sein Online-Video-Recording-Dienst OnlineTVRecorder (OTR), über den man sich Mitschnitte von TV-Sendungen anfertigen lassen kann, die dann zum Download bereitstehen. Doch auch den Peer-To-Peer-Fernsehdienst "CTV" (alias "CyberskyTiVi" alias "Cybersky TV") pries Ciburski an. Der TCU-Manager war bislang für eine Stellungnahme zum BGH-Urteil nicht zu erreichen. (nij)