OLG Hamburg watscht Kochbuch-Abmahner ab

In einer mündlichen Verhandlung zu zwei Fällen ließ das Oberlandesgericht Hamburg keinen Zweifel daran, dass seiner Ansicht nach eine Vorabkontrolle von Forenbeiträgen nicht zumutbar ist.

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Von
  • Tanja Muthig

Mit massenhaften Abmahnungen an Webmaster haben es die Hamburger Webkochbuch-Betreiberin Marion Knieper und ihr Ehemann Folkert zu ungewollter Berühmtheit gebracht. Aller Voraussicht nach wird nun das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg dem Treiben vorläufig einen juristischen Riegel vorschieben. In zwei Berufungsverhandlungen entzog das Gericht den Kniepers am heutigen Mittwoch de facto die Grundlage für ihre Abmahnungen.

Konkret ging es um zwei Foren, in denen Fotos aufgetaucht waren, die angeblich widerrechtlich den Rezept-Seiten der Kniepers entnommen worden waren. So postete ein anonymer Nutzer das Foto eines Eistees auf Bundesligaforen.de, und bei Webkoch.de fanden die Kniepers ein angeblich von ihnen geschossenes Foto von Mettenden. Nach den kostenpflichtigen Abmahnungen hatten die Forenbetreiber die Fotos unverzüglich entfernt, wollten aber den dauerhaften Unterlassungsanspruch nicht anerkennen. Das Landgericht Hamburg sah die Forenbetreiber in der Störerhaftung und bestätigte den Unterlassungsanspruch.

Beide Forenbetreiber gingen daraufhin in Berufung, die nun heute in Hamburg in einer Sitzung zusammengefasst verhandelt wurde. Der Kammervorsitzende stellte gleich zu Beginn klar, dass er die Ansicht seines Landgerichtskollegen in der Sache nicht teilt: Bei Webforen könne es keine generelle Pflicht zur proaktiven Vorabprüfung von Nutzerbeiträgen auf eventuelle Rechtsverstöße geben. Erst wenn der Forenbetreiber, etwa durch eine Abmahnung, Kenntnis von einem Rechtsverstoß habe, müsse er das Posting sperren. Genauso haben die Berufungskläger gehandelt.

Eine Störerhaftung sei in den vorliegenden Fallen daher nicht zu erkennen. Da es folglich keinen Grund zur Unterlassungsverpflichtung gebe, falle auch der Grund der Abmahnung und damit der Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren für die Kniepers weg. Da kein Verschulden der Forenbetreiber gegeben sei, bestehe darüber hinaus auch kein Anspruch auf Schadensersatz.

Ein Urteil in den beiden Fällen ist heute allerdings noch nicht ergangen. Am 4. Februar will der Richter seine Entscheidung verkünden und bald darauf die schriftliche Begründung nachreichen. Sollte er so urteilen, wie er es heute angedeutet hat, könnten es die Kniepers und andere Massenabmahner künftig etwas schwerer haben, ihre vermeintlichen Ansprüche an den – stets gewählten – Hamburger Gerichten durchzusetzen. (Tanja Muthig) / (hob)