Google-Books-Deal: Autoren erhalten mindestens 60 Dollar pro Buch

Der Vergleich zwischen Google, der Organisation "The Authors Guild" und Verlegern sieht zudem vor, dass Google den Rechteinhabern mehr als die Hälfte der Einnahmen auszahlt, die durch kommerzielle Verwendungen eingescannter Bücher erzielt werden.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Im Oktober hatten sich die US-amerikanische Autoren-Organisation The Authors Guild und die Association of American Publishers (AAP) mit dem Suchmaschinenbetreiber Google auf einen Vergleich geeinigt: Der juristische Streit um mögliche Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Einscannen von Büchern aus den Sammlungen von US-Bibliotheken für das Internet-Angebot Google Books wird ohne Gerichtsurteil gegen eine Zahlung von 125 Millionen Dollar beendet. In einer E-Mail an ihre Mitglieder hat die Authors Guild jetzt darüber informiert, was die Rechteinhaber von diesem Deal erwarten können.

"Wenn Sie bis zum 5. Januar 2010 berechtigte Copyright-Ansprüche für Bücher geltend machen, die Google vor dem 5. Mai 2009 einscannt oder bereits eingescannt hat, steht Ihnen ein kleiner Teil (mindestens 60 Dollar pro Buch, abhängig von der Anzahl der geltend gemachten Ansprüche auch bis zu 300 Dollar) der 45 Millionen Dollar zu, die Google für die Aufgabe von Forderungen im Zusammenhang mit dem Einscannen von Büchern ohne Einwilligung der Rechteinhaber zahlt", heißt es in der Mail. Auf die restlichen 75 Millionen Dollar geht die Authors Guild nicht ein, früheren Angaben zufolge sollen davon aber unter anderem Verfahrenskosten beglichen und eine "Buchrechte-Registrierungsstelle" erstellt werden.

Letztere gehört zu den Bedingungen des Vergleichs, dessen genauer Wortlaut auf der Website googlebooksettlement.com eingesehen werden kann. Festgehalten wurde in den Dokumenten auch, dass Google den Rechteinhabern mehr als die Hälfte aller Einnahmen auszahlt, die künftig durch kommerzielle Verwendungen erzielt werden. Google scannt seit dem Jahr 2004 Bücher aus kooperierenden Bibliotheken ein und hat seitdem nach eigenen Angaben mehr als 1,5 Millionen Bücher online gestellt. Weil dies zunächst ohne ihre Einwilligung geschah, reichte im September 2005 die Autoren-Organisation eine Sammelklage ein, einen Monat später folgte der Verlegerverband. Die endgültige Entscheidung über eine Zulässigkeit des Vergleichs soll im Rahmen einer Fairness-Anhörung am 11. Juni erfolgen. (pmz)