Bericht: Auf Widerstand gegen Arbeitsplatzüberwachung folgt Kündigung

In einem Callcenter in Essen, das zum Elektronikkonzern Medion gehört, soll etlichen Mitarbeitern gekündigt worden sein, weil sie sich gegen eine geplante Überwachung am Arbeitsplatz gewehrt haben.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

In einem Callcenter in Essen, das zum Elektronikkonzern Medion gehört, soll etlichen Mitarbeitern gekündigt worden sein, weil sie sich gegen eine geplante Überwachung am Arbeitsplatz gewehrt haben. Dies berichtet Spiegel Online am heutigen Montag. Die Maßnahmen – mitgehörte Gespräche, Überwachung des E-Mail-, Brief- und Faxverkehrs – sollten den Angaben zufolge auf Druck des Großkunden Aldi eingeführt werden. Die rund 150 Mitarbeiter von AMS (Allgemeine Multimedia Service GmbH) hätten eine Zusatzvereinbarung unterschreiben müssen, in der die "neuen Qualitätsmaßnahmen" als Mittel "zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und wesentlicher Kundenbeziehungen" bezeichnet werden.

Knapp 20 Mitarbeitern, die diese Vereinbarung nicht unterschrieben hätten, sei zum 31. Mai gekündigt worden, heißt es bei Spiegel Online. Gleichzeitig biete das Unternehmen den Betroffenen aber an, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, wenn sie einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, in dem die Überwachungsmaßnahmen schon verankert sind. "Andere Callcenter machen das seit Jahren, wir ziehen jetzt hinterher, um uns mit anderen messen zu können", erklärte Medion-Personalchefin Kira Max. Wer einen guten Job mache, habe nichts zu befürchten. Während Max beteuert, die Initiative sei nicht von Handelspartnern ausgegangen, sagen Mitarbeiter, die Geschäftsführung habe erklärt, "wir müssen das machen, weil Aldi das will".

Für die Mitarbeiter von AMS könnten im Zuge der Überwachung künftig schon kleinste Abweichungen von der Norm zu Konsequenzen führen. Wer etwa mehrmals hintereinander die falsche Begrüßungsformel benutzt, könnte sich eine Abmahnung einfangen. "Sollten wiederholt (3x) gleichartige Beanstandungen im Kundenverhalten von Mitarbeitern festgestellt werden, hat die Personalabteilung das Recht, arbeitsrechtliche Maßnahmen zu veranlassen", verdeutlicht Personalchefin Max. Die von der Kündigung betroffenen Mitarbeiter haben unterdessen die Gewerkschaft eingeschaltet und wollen auf Wiedereinstellung klagen. "Das ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, der von den Richtern hoffentlich nicht gebilligt wird", sagte eine Arbeitsrechtexpertin von Ver.di gegenüber Spiegel Online. (pmz)