Nokia drückt Überwachungsrechte für E-Mails durch

Mit der Drohung, anderenfalls ins Ausland abzuwandern, hat der Handy-Hersteller Nokia von der finischen Regierung das Recht eingefordert, die E-Mails von Angestellten überwachen zu dürfen.

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Von
  • Urs Mansmann

Der Handyhersteller Nokia hat von Finnlands Regierung Überwachungsrechte für alle E-Mails eigener Mitarbeiter verlangt und andernfalls mit dem Abzug des Unternehmens gedroht. Das berichtete die größte finnische Zeitung Helsingin Sanomat am heutigen Sonntag unter Berufung auf politische Kreise. Die Regierung von Ministerpräsident Matti Vanhanen habe mit Blick auf den möglicherweise drohenden Verlust von 16.000 finnischen Nokia-Arbeitsplätzen sowie Steuereinnahmen die gewünschte Gesetzesinitiative eingeleitet. Nokia wollte den Bericht zunächst nicht kommentieren.

Der größte Handyhersteller der Welt hatte den Vorstoß für massiv erweiterte Kontrollrechte laut Zeitung 2005 gestartet. Auslöser war ein vermuteter Verrat von Konstruktionsgeheimnissen per Mail an den chinesischen Konkurrenten Huawei. Das Unternehmen habe damals den Verdacht nicht auf legale Weise durch Kontrolle des Mailverkehrs überprüfen können und deshalb "massive Lobbyarbeit" für umfassende neue Kontrollrechte des Arbeitgebers eingeleitet.

Einer der von der Helsingin Sanomat anonym befragten Beteiligten am Entwurf des neuen Gesetzes sagte, Nokia habe "sehr heftigen Druck" ausgeübt: "Die Botschaft war sehr klar. Wenn das Gesetz nicht durchgeht, wird Nokia Finnland verlassen." Der Konzern ist das mit Abstand größte Unternehmen des nordeuropäischen Landes.

Verfassungs- und Datenschutzexperten haben den in einigen Wochen zur Abstimmung stehenden und allgemein "Lex Nokia" genannten Gesetzentwurf als verfassungswidrig kritisiert. Er würde Arbeitgebern sowie auch Schulen, Bibliotheken oder Vermietern nach der als sicher geltenden Annahme das Recht geben, den Mailverkehr in jeweils eigenen Netzen zu überwachen. Während die jeweiligen Inhalte wie bisher nicht eingesehen werden dürfen, können Absender, Adressat, Themen, Sendezeiten sowie Anhänge überprüft werden. (dpa) / (uma)