T-Mobile erwirkt Verfügung gegen VoIP-Client fürs iPhone

Das Oberlandesgericht Hamburg erließ eine einstweilige Verfügung gegen den Sipgate-Client für das iPhone. Gleichzeitig bestätigte das Landgericht die von Sipgate erwirkte Verfügung gegen eine Werbeaussage von T-Mobile.

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Sipgates VoIP-Software für das iPhone beschäftigt weiter die deutschen Gerichte. Wie das Düsseldorfer Unternehmen am heutigen Mittwoch erklärte, hat Netzbetreiber T-Mobile vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Bewerbung des Programms erwirkt. Die ohne Anhörung ergangenen Verfügungsentscheidung mache es Sipgate unmöglich, die VoIP-Software weiter zum Download anzubieten, teilte der Anbieter mit. Zunächst sei die Software von der Website entfernt worden, Sipgate prüfe nun weitere Schritte.

"Praktisch zeitgleich" habe das Landgericht Hamburg den Widerspruch von T-Mobile gegen das von Sipgate im Juli erwirkte einstweilige Verbot der iPhone-Werbung "vollumfänglich zurückgewiesen", wie die Düsseldorfer weiter mitteilen. Sipgate hatte eine Verfügung gegen die Werbeaussage erwirkt, der iPhone-Tarif "Complete" enthalte einen "freien Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate". Der iPhone-Tarif lasse entgegen dieser Aussage keine VoIP- oder Messaging-Nutzung zu, die Datenflatrate werde ab einem gewissen Verbrauch in der Bandbreite gedrosselt.

Stein des Anstoßes im Rechtsstreit der beiden Unternehmen ist der von Sipgate bis zur neuen OLG-Entscheidung als Beta-Version angebotene VoIP-Client für das erste iPhone. T-Mobile hatte sich in einer Abmahnung an Sipgate unter anderem daran gestoßen, dass der VoIP-Client nur auf gehackten iPhones funktionierte. Der Düsseldorfer Anbieter hatte die von T-Mobile geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben und war damit das Risiko eines Rechtsstreits eingegangen. (vbr)