Public Access: DIN verklagt gemeinnützige Organisation auf Schadenersatz

Das Deutsche Institut für Normung verklagt Public.Resource.Org aus den USA. Zankapfel sind veröffentlichte Bestimmungen zur Sicherheit von Schnullern.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 178 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

In den USA kommt es immer wieder zu interessanten Verfahren vor Gericht – das Deutsche Institut für Normung scheint sich daran zu orientieren und verklagt vor dem Landgericht Hamburg die gemeinnützige Organisation Public.Resource.Org auf Schadenersatz. Konkret geht es um das Veröffentlichen der deutschen Gesetze der EU-Bestimmungen zu Sicherheitsstandards von Produkten Dir. 2001/95/EC.

Zankapfel sind vier Gesetze beziehungsweise Normen, unter anderem DIN EN 1400-1: Die Bestimmungen legen die Sicherheit von Schnullern für Babys fest. Dabei stellen die Vorschriften selbst kein Problem dar, sondern vielmehr, dass Carl Malamud, Präsident der Organisation, sie für alle zum Herunterladen bereitstellt. Normalerweise muss man zum Einsehen bezahlen, für Schnuller zum Beispiel 103,90 Euro.

Public.Resource.Org kaufte die Dokumente und machte sie anschließend für die Allgemeinheit im Internet zugänglich – ein Vorgehen, das Carl Malamud bereits in seinem Heimatland Ärger einbrachte. Die Kläger beziffern den Schaden auf 50.000 Euro und verlangen zusätzlich 250.000 Euro Bußgeld. Sollte Carl Malamud nicht zahlen, drohen ihm bis zu zwei Jahre Gefängnis.

Hinter Public.Resource.Org steckt die Idee, dass die Bürger eines Landes das Recht haben zu erfahren, welche Gesetze und Bestimmungen sie wie betreffen. Auf der anderen Seite verlangen Behörden Geld für diese Informationen, das den jeweiligen Aufwand abdecken soll. Der Streit betrifft indirekt auch die IT-Branche, die von ähnlichen Bestimmungen betroffen ist. (fo)