iBookstore-Kartellprüfer: Apple beschwert sich über erste Rechnung

Wegen E-Book-Preisabsprachen muss der Konzern einen Kartellprüfer auf eigene Kosten dulden, der über den iBookstore wacht. Apple hat sich nun über die erste Rechnung beschwert – der Stundensatz des Prüfers liegt angeblich bei 1100 Dollar.

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Der in die iBooks-App integrierte iBookstore

Apple hat sich über die Kosten des Kartellprüfers beschwert, den das Unternehmen auf gerichtliche Vorgabe über einen Zeitraum von zwei Jahren dulden und bezahlen muss. Dies meldet die Nachrichtenagentur Bloomberg am Freitag. Der vom US-Justizministerium vorgeschlagene Prozessanwalt Michael Bromwich habe einen Stundensatz von 1100 Dollar veranschlagt – ein derart hoher Gebührensatz sei noch von keinem Juristen in zurückliegenden Angelegenheiten des Konzerns erhoben worden, schrieb Apple an das Bundesgericht in New York. Der Prüfer ist Teil der Strafe, die US-Richterin Denise Cote im September erlassen hatte, nachdem Apple im Juli wettbewerbswidriger Preisabsprachen bei E-Books für schuldig befunden worden war.

"Mr. Bromwich scheint auszunutzen, dass es in diesem Fall keinen Wettbewerb gibt" oder er stehe unter dem Eindruck, dass Apple sich gegen diese Forderungen nicht zur Wehr setzen könne, gaben die Anwälte des iPhone-Herstellers zu Protokoll. Zu dem genannten Stundensatz kämen zudem noch Verwaltungsgebühren in Höhe von 15 Prozent hinzu, schreibt Apple – für die ersten zwei Wochen Arbeit hat der Kartellprüfer angeblich eine Rechnung über 138.000 Dollar ausgestellt.

In dem Schreiben an das Gericht wehrt sich Apple außerdem dagegen, dass Bromwich Mitarbeiter des Konzerns ohne juristischen Beistand befragen kann und an die zuständige Richterin berichtet ohne dass Apple-Anwälte zugegen sind – dies dehne den festgelegten Umfang der Kontrolle aus.

Das US-Justizministerium hatte Apple und die größten Buchverlage im vergangenen Jahr wegen angeblicher Preisabsprachen verklagt – die Verlage stimmten millionenschweren Vergleichen zu, während Apple sich weiter gerichtlich wehrte und im Juli 2013 schließlich für schuldig befunden wurde. Der iPhone-Hersteller hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. (lbe)