Telekom nennt Drosseltarife nicht mehr "Flatrate"

Die Deutsche Telekom will als Konsequenz aus dem Urteil gegen die Drosselung nur noch uneingeschränkte DSL-Ttarife als "Flatrate" bezeichnen. Die Verbraucherzentrale deutet an, dass sich die Firma dennoch juristisch bedenklich verhalten könnte.

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Von
  • dpa

Der Netzbetreiber Telekom will künftig nur noch uneingeschränkte DSL-Pauschaltarife als "Flatrate" bezeichnen. Das berichten das Nachrichtenmagazin Focus sowie die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post (Samstagausgabe) unter Berufung auf Unternehmenskreise.

Der Konzern reagiert damit auf ein Urteil des Kölner Landgerichts, das ihm verboten hatte, bei DSL-Flatrates ab einem bestimmten genutzten Datenvolumen das Übertragungstempo zu drosseln. Die Telekom wird gegen dieses von der Verbraucherzentrale NRW erwirkte Urteil entgegen ersten Reaktionen keine Berufung einlegen, schreiben die beiden Medien. Das Gericht hatte für die Tarife "Call&Surf" und "Entertain" die Drosselung untersagt, da diese Angebote als "Flatrate" verkauft worden waren.

Rolle Rückwärts: Künftig will die Telekom ihre Tarifbezeichnungen auch dem Inhalt entsprechend wählen. Flatrate-Tarife, bei denen sämtlicher Verkehr mit dem monatlichen Grundpreis bereits abgegolten ist, soll es weiterhin geben -- aber zu einem höheren Preis.

(Bild: dpa, Rolf Vennenbernd)

Künftig will die Telekom einerseits DSL-Tarife mit klar definierten Obergrenzen beim Datenvolumen ohne den Begriff "Flatrate" vermarkten. Echte Flatrates ohne Volumengrenze soll es weiterhin geben – jedoch zu höheren Preisen. "Wir wollen insgesamt transparenter und kundenfreundlicher werden", heißt es bei der Telekom intern.

Klaus Müller, Chef der Verbraucherzentrale NRW, sprach in der Rheinischen Post von einem "Sieg für die Verbraucher." Rechtsanwalt Thomas Bradler kritisierte dagegen im Focus die Reaktion des Konzerns: "Sollte die Telekom lediglich vorhaben, gedrosselte DSL-Verträge künftig nicht mehr "Flatrate", sondern einfach anders zu benennen, so wäre das juristisch bedenklich und keinesfalls ausreichend." Telekom-Kunden mit bestehenden Verträgen könnten dann weiterhin darauf pochen, dass eine monatliche Volumenbegrenzung unwirksam ist, solange ein ursprünglich gebuchter Tarif als Flatrate verkauft wurde. (bb)