Samsung zerrt Anbieter von Nachbau-Tonerkartuschen vor Gericht

Samsung hat am Landgericht München einstweilige Verfügungen gegen fünf Anbieter von günstigeren Nachbau-Kartuschen für Samsung-Laserdrucker wegen Patentverletzungen erwirkt.

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Von
  • Rudolf Opitz

Der koreanische Elektronikkonzern und Hersteller von Laserdruckern Samsung geht gegen Verkäufer von preiswerten Nachbau-Kartuschen vor. Die Tonerkartuschen sind zwar deutlich als Nachbau gekennzeichnet, sollen aber Patente des Herstellers verletzen.

Ende November erwirkte Samsung einstweilige Verfügungen gegen fünf Anbieter von Austauschkartuschen am Landgericht München I, gegen weitere Reseller sollen Anträge eingereicht worden sein. Rechtskräftig sind die Verfügungen aber noch nicht: Die Antragsgegner können Widerspruch einlegen, welche dann mündlich vor der 7. Zivilkammer des Landgerichts verhandelt werden.

Klagen gegen die im Vergleich zu Originalkartuschen deutlich günstigeren Nachbaukartuschen sind bei den Druckerherstellern üblich, die dazu besondere Gehäuseformen oder Chips entwickeln und patentieren lassen. Unternehmen, die alternativ Originalkartuschen recyclen und neu befüllen, werden ebenfalls durch spezielle Kartuschenkonstruktionen und eigene Recyclingangebote der Hersteller behindert. Gerade Samsung macht das Geschäft nicht mit den Druckern, sondern mit den Verbrauchsmaterialien: Bei den günstigen Farblaser-Geräten kostet beispielsweise ein Satz Originalkartuschen mehr als ein Neugerät. (rop)