Privatsender wollen für Privatkopien vergütet werden

Rundfunkfirmen werden derzeit nicht bei der Verteilung der pauschalen Urheberrechtsabgaben als Ausgleich für Privatkopien berücksichtigt. Die VG Media hat nun ein Rechtsgutachten präsentiert, wonach dies nicht mit dem EU-Recht vereinbar sei.

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Die VG Media hat am Donnerstag vor Bundestagsabgeordneten in Berlin ein Rechtsgutachten präsentiert, wonach der derzeitige gesetzliche Ausschluss von Rundfunkfirmen vom Kuchen der Urheberrechtsabgaben nach neuer Rechtsprechung nicht mit EU-Recht vereinbar sei. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fordere einen "gerechten Ausgleich" bei der Verteilung der Vergütung von Privatkopien, schreibt der Gutachter, der Bonner Professor für Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht Matthias Leistner, in seiner 85-seitigen, heise online vorliegenden Untersuchung. Damit würden die Vorgaben der Copyright-Richtlinie der EU verletzt.

Die Botschaft gilt in der Branche nicht nur als Appell an den Gesetzgeber, das Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu ändern, sondern auch als Kampfansage an die derzeitige Praxis der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ). Dieser unter anderem von der GEMA und der VG Wort 1963 gegründete Zusammenschluss neun nationaler Verwertungsgesellschaften schließt bislang die vergleichsweise junge "Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen" aus, als welche die VG Media offiziell firmiert.

Zweck der ZPÜ ist es, die gesetzlichen Ansprüche auf Vergütung, Auskunft und Vervielfältigungsmeldungen gegenüber den Geräte- und Leermedienherstellern sowie deren Importgesellschaften geltend zu machen. Sie verlangt dazu eine Pauschalgebühr für Geräte wie Drucker oder Scanner sowie etwa CDs oder DVDs als Ausgleich für private Kopien. Teils wird dabei mangelnde Transparenz beklagt, welche Gesellschaft welche Rechte einbringt und wie die Pfründen letztlich verteilt werden.

Paragraph 87 UrhG legt derzeit fest, dass "Sendeunternehmen" keinen Anspruch auf Beteiligung an der Privatkopievergütung haben. Wenn der "letzte Halbsatz" der Norm gestrichen würde, könne der Gesetzgeber die europarechtlichen Probleme beseitigen, erläutert Leistner. Dafür sprächen nebenbei auch praktische Gründe sowie Aspekte konzeptioneller Schlüssigkeit des Urheberrechts.

Die Geschäftsführerin der VG Media, die zuvor als GEMA-Lobbychefin tätige Maren Ruhfus, sieht durch die Analyse Forderungen der Verwertungsgesellschaft der privaten Fernseh- und Hörfunksender bestätigt. Ihr zufolge ist es "allerhöchste Zeit", 50 Jahre nach der Schaffung der Privatkopie im Urheberrechtsgesetz und nahezu 30 Jahre nach dem Markteintritt der privaten Sendeunternehmen, diese im Einklang mit dem europäischen Recht "nun endlich mit den anderen Rechteinhabern gleichzustellen".

Die nicht öffentlich-rechtlich finanzierten Rundfunkveranstalter investieren Ruhfus zufolge jährlich über 8 Milliarden Euro in ihr Programm und dessen Verbreitung. Anerkannt sei daher auch bereits ihr eigenes Leistungsschutzrecht, das die VG Media für sie wahrnehme. Fallen müsse nun das Relikt des Ausschlusses der Privatsender von der Kompensation für die umstrittene rechtliche Möglichkeit zum privaten Kopieren im Heimbereich. Begrüßt hatte die VG Media jüngst das Vorhaben der großen Koalition, Verhandlungen über die Höhe der Vergütung schneller, effizienter und einfacher zu gestalten und eine Hinterlegungspflicht für Ansprüche einzuführen. Diese geplante Reform biete auch einen Anlass, die Rundfunkfirmen zu beteiligen. (anw)