NSA-Affäre und Vorratsdatenspeicherung: Sigmar Gabriel setzt sich in die Nesseln

SPD-Chef Sigmar Gabriel hat auf Facebook den Aufruf gegen die NSA-Überwachung unterstützt und sich massive Kritik anderer Nutzer zugezogen. Die schimpfen über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Gabriel reagierte "verblüfft".

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Sigmar Gabriel hat auf seiner Facebook-Seite den den Aufruf Hunderter Schriftsteller aus aller Welt gegen die systematische Überwachung aller Kommunikation unterstützt. Aber anstatt dafür von den Nutzern gelobt zu werden, hagelt es auf der Seite massive Kritik an dem SPD-Chef, dessen Partei für eine mögliche Große Koalition der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt hat. In Hunderten Kommentaren weisen Nutzer darauf hin, dass die eine ebensolche anlasslose Überwachung bedeute und damit nicht weit von den Machenschaften der NSA entfernt sei.

Der SPD-Chef kämpft derzeit um die Zustimmung seiner Partei zum Koalitionsvertrag.

(Bild: Screenshot)

Wenige Stunden später reagierte der Politiker – beziehungsweise seine Mitarbeiter – und zeigte sich "verblüfft", dass ihm vorgeworfen werde, seine Kritik an der NSA passe nicht zu seiner Haltung zur Vorratsdatenspeicherung. Er erklärt, seine Partei habe doch beschlossen, dass nur ein Richter bei einem Verdacht auf eine schwere Straftat den Zugriff auf die bei den Providern gespeicherten Daten erlauben kann. Das sei etwas anderes als die flächendeckende Erfassung aller Kommunikationsvorgänge durch die NSA, wie sie seit Monaten enthüllt wird. Wer das mit der Vorratsdatenspeicherung gleichsetze, "verniedlicht das, was die Geheimdienste gegenwärtig treiben".

Aber auch mit dieser Erklärung konnte Gabriel die Nutzer nicht beruhigen. Wieder schreiben sie in Hunderten Kommentaren, dass auch in der Vorratsdatenspeicherung erst einmal alles erfasst werde und das ohne einen Verdacht. Die, die einen qualitativen Unterschied zum Vorgehen der NSA erkennen können, zeigen sich zumindest überzeugt, dass die Vorratsdatenspeicherung einer solchen Überwachung durch deutsche Behörden zumindest den Weg ebnen könnte. Andere kritisieren unter Bezugnahme auf den aktuellen Fall der Streaming-Abmahnungen seine Verteidigung, Bürger seien ja durch den Richtervorbehalt geschützt. (mho)