Gutachten: Rechtliche Bedenken gegen Internet-Sperren

Mehrere Gutachten, die in einer geplanten Anhörung des Bundestags diskutiert werden sollen, warnen vor rechtlichen Problemen bei den geplanten Sperren für Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) strebt eine Blockade von Internet-Seiten mit kinderpornographischen Inhalten an, doch mehrere Gutachten, die heise online vorliegen, äußern erhebliche Zweifel an der rechtlichen Durchführbarkeit. Diskutiert werden sie im Bundestag am nächsten Mittwoch auf einer vom SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss initiierten Anhörung. Die Bundesregierung will bis Ende Februar eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem BKA und den Internet-Providern über die Sperrungen erarbeiten.

Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags sieht die Kommunikationsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes für gefährdet an. Es bestehe die Gefahr, dass Internet-Provider, die "Geldbußen befürchten müssen, weil sie bestimmte Inhalte nicht hinreichend ausfiltern können", auch "Inhalte sperren, die an sich unbedenklich sind". Damit würden "private Unternehmen zu einer Art Zensurstelle, die darüber entscheidet, welche Informationen zu den Bürgern gelangen können und welche nicht, ohne dass die gleichen rechtsstaatlichen Vorkehrungen gegen einen Missbrauch dieser Macht bestehen würden wie gegenüber staatlichen Einschränkungen der Kommunikationsfreiheit."

Ulrich Sieber vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg hielt in seinem Gutachten nur "punktuelle und begrenzt wirksame Maßnahmen" für rechtlich möglich – dies sei jedoch lediglich symbolische Politik. Eine wirkungsvollere nationale Abschottung erfordere hingegen gesetzliche Neuregelungen. Hierfür sei eine Grundsatzdiskussion über technische Konzepte und Möglichkeiten zur "Territorialisierung des Internet" in freiheitlichen Gesellschaften notwendig. Außerdem müssten alternative Schutzstrategien wie eine "regulierte Selbstregulierung" diskutiert werden. Eine effektive Sperrpolitik gegen illegale Inhalte im Internet, die über punktuelle Maßnahmen hinausgehe, sei jedenfalls "zum Scheitern verurteilt".

Ein Rechtsgutachten des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) konzentriert sich vor allem auf die Frage der Mithaftung der Internet-Provider. Es kommt zu dem Schluss, dass die Sperren eine "erhebliche Rechtsunsicherheit" erzeugten. Deshalb seien an ein Verfahren, wie es derzeit geplant ist, "eine Reihe gesetzlicher Anforderungen" zu stellen, um die Provider von einer Mithaftung zu befreien.

Das bisherige Verfahren, das über den Erlass von Sperrverfügungen den Zugang zu Internet-Seiten sperrt, gilt als langwierig und wirkungslos – angesichts dessen, dass die Webseiten oftmals nur wenige Tage im Netz verfügbar sind. In Planung ist deshalb ein verkürztes und beschleunigtes Verfahren. So sollen die illegalen Webseiten statt wie bisher über einen Erlass künftig über das BKA festgestellt und in Kooperation mit den Internet-Providern gesperrt werden. Das BKA soll den Providern eine Liste mit zu sperrenden Webseiten zur Verfügung stellen – und hierfür auch selbst haften.

Geht es nach dem Willen der Innenminister in den europäischen Mitgliedstaaten, soll mittelfristig eine EU-weite Meldestelle für kriminelle Aktivitäten im Internet aufgebaut werden. Über diese Stelle wäre dann eine Regelung zu finden, wie Internet-Angebote mit kinderpornographischen Inhalten blockiert oder geschlossen werden können. In Diskussion ist dazu eine gemeinsame schwarze Liste.

Bürgerrechtler vom Aktionsbündnis Freiheit statt Angst sprechen sich indessen für eine verstärkte direkte Verfolgung der Anbieter kinderpornographischer Inhalte auf der Basis der bestehenden Gesetze aus. Studien aus den USA zeigten, dass 96 Prozent der Opfer unter 12 Jahren die Täter kannten. Bei bis zu 90 Prozent der Fälle handelt es sich bei den Tätern um Bekannte, Verwandte oder Freunde. Laut deutschen Studien sei es seit Mitte der 90er Jahren nicht mehr zu einer Steigerung des sexuellen Missbrauchs an Kindern gekommen.

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(Christiane Schulzki-Haddouti) / (ad)