Abmahnanwalt zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt

Der durch Abmahnungen bekannt gewordene Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ist vom Berliner Landgericht am heutigen Mittwoch in einer Berufungssache zu 14 Monaten Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.

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Von
  • Holger Bleich

Das Landgericht Berlin hat am heutigen Mittwochabend den wegen seiner Abmahnungen bekannt gewordenen Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Damit folgte das Gericht genau dem Antrag der Staatsanwaltschaft. In dem Berufungsverfahren sah es der Vorsitzende Richter als erwiesen an, dass sich von Gravenreuth in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit der Berliner Tageszeitung taz des versuchten Betrugs schuldig gemacht hat.

Von Gravenreuth war vor einem Jahr vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen eben dieses versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe von einem halben Jahr ohne Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm nachgewiesen, dass er ohne nachvollziehbaren Grund die Domain der Zeitung taz.de hatte pfänden lassen. Von Gravenreuth hatte seinerzeit insistiert, kein Geld aus einem Rechtsstreit mit der Zeitung erhalten zu haben. Er habe auf den Kostenfestsetzungsbeschluss noch keine Zahlung erhalten, hatte Gravenreuth laut taz damals erklärt. Dies allerdings hatte sich nach einer Durchsuchung der Kanzleiräumlichkeiten des Anwalts als unwahr herausgestellt. Dort hatte die Polizei Unterlagen gefunden, die die Kenntnis des Geldeingangs bestätigten.

Der Beschuldigte wollte in der heutigen Strafverhandlung über seinen Verteidiger nachweisen lassen, dass seine Kanzlei im Tatzeitraum so chaotisch organisiert gewesen sei, dass er den Überblick verloren habe. Mehrere ehemalige Angestellte, die als Zeugen benannt waren, bestätigten zwar diese Darstellung, was die Postablage angeht, betonten aber laut Prozessbeobachtern, dass in Sachen Geldeingang immer strenge Ordnung geherrscht habe. Insofern war der Vortrag des Münchner Rechtsanwalts offenbar für den Vorsitzenden Richter wenig glaubwürdig.

Im April 2008 hat von Gravenreuth bereits in einer anderen Strafsache eine Haftstrafe von elf Monaten erhalten, die zur Bewährung ausgesetzt ist. In jener Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München I ging es um die Veruntreuung von Mandantengeldern sowie um eine Vorstrafe wegen sechzigfacher Urkundenfälschung. Die Haftstrafe floss in die Strafbemessung des Berliner Landgerichts ein. Inwieweit sich das heute ergangene Urteil auf eine mögliche Entziehung der Anwaltszulassung auswirken wird, ist bislang offen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Von Gravenreuth hat nun sieben Tage Zeit, dagegen einen Revisionsantrag beim Kammergericht als nächst höhere Instanz zu stellen. Zur Begründung dieses Antrags bleiben ihm vier Wochen ab Zustellung des schriftlichen Urteils. Ob der verurteilte Rechtsanwalt von dieser Option Gebrauch machen wird, war bislang nicht in Erfahrung zu bringen. Verzichtet er darauf, dürfte er bald nach Zustellung des Urteils eine Vorladung einer Justizvollzugsanstalt im Münchner Raum erhalten.

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(hob)